Pflegebewertungsportale: Lob und Tadel nicht blind vertrauen

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Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale als Entscheidungshilfe dienen. Allein darauf stützen sollten Sie sich aber nicht.
Gang in einem Pflegeheim mit Rollator

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verlassen Sie sich bei der Wahl eines Pflegeplatzes nicht allein auf Bewertungen im Internet.
  • Einrichtungen können sich bei vielen Portalen gegen Bezahlung gut präsentieren und Nutzerbewertungen sind immer subjektiv.
  • Legen Sie eine Checkliste mit Punkten an, die Ihnen in der neuen Unterkunft wichtig sind und verschaffen Sie sich vor dem Unterschreiben eines Vertrags einen persönlichen Eindruck.
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Wenn ein Platz in einem Pflegeheim benötigt wird, können Bewertungsportale im Internet erste Eindrücke vermitteln. Die Aussagen sollten jedoch nie allein ausschlaggebend für die Wahl der passenden Einrichtung sein. Vor allem Nutzerbewertungen sind immer subjektiv und können falsche Eindrücke erzeugen. Außerdem bieten die Betreiber der Portale an, dass Pflegeheime sich selbst gegen Bezahlung umfassender darstellen.

Sinnvoll ist es daher, Bewertungen auf mehreren Portalen zu vergleichen. Klicks aufs Impressum, auf die Angaben zum Datenschutz und zur Finanzierung vermitteln einen Eindruck vom Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Die Trefferlisten sollten nach den Kriterien "Entfernung" und "Bewertung" sortierbar sein. Bewertungen sollten auch Hinweise zum Personal, Pflege- und Speisenangebot enthalten. Und Vorsicht bei so genannten Kundenzitaten: Das sind meist vom Portalbetreiber ausgewählte Ausschnitte aus Bewertungen.

Sollen Sie persönliche Daten von sich angeben, bevor Sie Einschätzungen und Auskünfte erhalten? Bedenken Sie, dass diese Daten möglicherweise gespeichert oder sogar an Pflegeheime weitergegeben werden können. In der Datenschutzerklärung müssen die Portal-Betreiber erklären, wie sie mit Ihren Daten umgehen.

Auf der Suche nach dem richtigen Heimplatz sollten Sie nichts überstürzen. Wichtig ist etwa zu ermitteln, welche benötigten Pflege- oder Betreuungsleistungen im jeweiligen Angebot enthalten sind. Erstellen Sie eine Checkliste mit Dingen, die für Sie oder die betroffenen Angehörigen wichtig sind. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von Einrichtungen, die infrage kommen. Erst wenn alle Punkte sorgfältig geprüft und sämtliche offenen Fragen geklärt sind, sollte ein Heimvertrag unterschrieben werden.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.