Wie Sie in NRW Hilfen für die Kosten im Pflegeheim bekommen

Stand:
Die Kosten in den Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen sind laut einer Studie auf durchschnittlich 2.858 Euro gestiegen. Hinzu kommt die Ausbildungsumlage, sodass sich der Eigenanteil auf bis zu 3.004 Euro belaufen kann. Mit verschiedenen Hilfen können Sie den Eigenanteil senken.
Eine Frau hilft einem Senior beim Ausfüllen von Dokumenten an einem Frühstückstisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht alleine stemmen können, gibt es Hilfsmöglichkeiten vom Sozialamt.
  • Mit Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege greift das Land NRW finanzschwachen Menschen unter die Arme.
  • Die Zahlungen werden ab Antragstellung geleistet, nie rückwirkend.
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Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil eines Pflegeheim-Platzes in NRW setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • 1.149 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil,
  • 1.137 Euro Unterkunft und Verpflegung,
  • 572 Euro Investitionskosten,
  • 146 Ausbildungszuschlag.

Grafische Darstellung, wie sich die Posten des monatlichen Eigenanteils eines Pflegeheim-Platzes in NRW verteilen.

Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten finden Sie im Artikel Kosten im Pflegeheim. Von den pflegebedingten Kosten ist noch der so genannte Leistungszuschlag abzuziehen. Dieser beträgt je nach Aufenthaltsdauer von 5 % im ersten Jahr bis zu 70 % im vierten Jahr. Der Rest der Kosten wird von den Bewohner:innen selbst bezahlt.

Oft reichen die eigenen finanziellen Mittel zur Deckung dieser Kosten nicht aus. So liegen die durchschnittlichen Renten deutlich unter dem Betrag, der finanziert werden muss. Viele Menschen, die im Pflegeheim wohnen, fragen sich daher, wie die Kosten finanziert werden können.

In NRW gibt es drei unterschiedliche Leistungen des Sozialamts: Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege. Sie unterscheiden sich darin, wie viel vom Eigenanteil bezahlt wird und wie viel Schonvermögen Ihnen bleibt. Als Schonvermögen werden Geld und Gegenstände bezeichnet, die Sie nicht antasten müssen, um laufende Kosten zu begleichen.

  • Beim Wohngeld werden regionsabhängige "Mietkosten" übernommen, etwas mehr als die Hälfte der monatlichen Pflegeheim-Kosten müssen Sie selbst tragen. Das Schonvermögen liegt bei ca. 60.000 Euro für eine Person und bei 90.000 Euro für zwei Personen.
  • Beim Pflegewohngeld werden die Investitionskosten übernommen. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro für eine Person und bei 15.000 Euro für zwei Personen.
  • Die Hilfe zur Pflege übernimmt den restlichen Eigenanteil, der trotz Wohngelds und Pflegewohngelds noch zu zahlen wäre. Auch hier liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro für eine Person und bei 20.000 Euro für zwei Personen.

Die Balkengrafik verdeutlicht den unterschiedlichen Anteil von Hilfsleistungen und eigenen Mitteln an den Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz.

Für alle staatlichen Hilfen gilt: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig! Die Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer erst ab Antragstellung. Die Heimleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Mit Ihrer Zustimmung kann sie auch die Antragstellung übernehmen.

Das Sozialamt kann Sie auch darüber beraten, welche Leistung für Sie die richtige ist.

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