Analysen zur Verbraucher- und Sozialpolitik

Stand:
Die Februar-Ausgabe der renommierten Zeitschrift "Sozialer Fortschritt" widmet sich dem Thema "Verbraucherpolitische Entwicklungen und Herausforderungen in der Sozialpolitik".

Die Februar-Ausgabe der renommierten Zeitschrift "Sozialer Fortschritt" widmet sich dem Thema "Verbraucherpolitische Entwicklungen und Herausforderungen in der Sozialpolitik".

Off

Das von Remi Maier-Rigaud (Universität Köln) betreute Heft versammelt Beiträge von Kornelia Hagen (DIW Berlin) und Wolfram Lamping (TU Darmstadt) zum Riestersparen, Remi Maier-Rigaud über den Patienten als rationalen Verbraucher und Marina Tamm (Hochschule Wismar) über die Idee eines Konsumentengesetzbuches.

Aus der Praxis berichten Klaus Müller (Vorstand der VZ NRW) und Christian Bala (Wissenschaftlicher Mitarbeiter des KVF NRW) über das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW.

Bibliografische Angaben

Sozialer Fortschritt (SF). Unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik, hrsg. von der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V., Köln, Jahrgang 62 (2013), Heft 2 (Februar). Online: http://ejournals.duncker-humblot.de/toc/sfo/62/2.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.