Spirulina – viel Grün und wenig dahinter

Stand:
Spirulina-Nahrungsergänzungsmittel sollen mit viel Chlorophyll und Eiweiß gegen die verschiedensten Krankheiten und bei der Gewichtsreduktion helfen. Bewiesen ist das nicht.
Spirulina

Das Wichtigste in Kürze:
Wirkung nicht bewiesen!

  • Spirulina ist eine Mikroalge, die getrocknet als Nahrungs­ergänzung in Form von Tabletten, Presslingen, Pulver oder Flocken angeboten wird.
  • Das prinzipiell hochwertige Eiweiß ist aufgrund der geringen Tagesmengen als Nahrungs­ergänzungsmittel (2 Gramm) bedeutungslos.
  • Das enthaltene Vitamin B12 ist für den Menschen größtenteils nicht nutzbar. Spirulina ist als B12-Quelle (vor allem für vegan Essende) ungeeignet.
  • Belastbare Studien am Menschen existieren kaum und haben geringe Teilnehmerzahlen. Untersuchungen, die von Erfolgen bei Asthma, Allergien, Diabetes oder sogar chronischen Schmerzen berichten, sind wegen schwerer Mängel nicht vertrauenswürdig.
  • Spirulina ist für Personen mit Phenylketonurie nicht geeignet. Außerdem sind allergische Reaktionen auf Spirulina möglich.
  • Spirulina kann Eisen aus herkömmlichen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln binden, häufiger Verzehr könnte zu einer Eisen-Unterversorgung führen. Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich.
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Was steckt hinter der Werbung zu Spirulina-Produkten?

Spirulina gehört zur Gattung der Cyanobakterien, früher Blaualgen. Hauptsächlich handelt es sich um die tropische Art Spirulina platensis, oder korrekter: Arthrospira platensis. Angeboten wird Spirulina als Nahrungsergänzung vor allem in Bioläden, Reformhäusern, im Versandhandel und im Internet und wird dort gerne auch als "Mikroalge" oder "Süßwasseralge" bezeichnet. Beworben werden die Produkte als "unvergleichliche Energiequelle" mit "beachtlichem Vitamin- und Mineralstoffgehalt", "viel Vitamin B12 – wichtig für Vegetarier" oder "dreimal mehr Chlorophyll als Weizengras, gibt gespeicherte Sonnenenergie an den Menschen weiter" – kurz "das wertvollste Nahrungsmittel auf diesem Planeten".

Spirulina gibt es auch als so genanntes Superfood in grüne Smoothies. Neben Tabletten und Presslingen gibt es Spirulina-Pulver oder -Flocken zu kaufen. Dadurch ist auch die Angebotspalette der Spirulina-Nahrungsergänzungsmittel breiter geworden.

Laut Internet und Mund-zu-Mund-Propaganda soll Spirulina 

  • Fibromyalgie, einer Schmerzerkrankung, 
  • erhöhten Blutfettwerten, 
  • Krebserkrankungen,
  • HIV- und Herpes-Infektionen,
  • geschwächter Immunabwehr, 
  • Allergien und
  • Leberschäden 

vorbeugen und behandeln. Außerdem soll es zur Gewichtsreduktion dienen.

Belastbare Studien, die dies nachweisen würden, existieren nicht. Zwar gibt es zu Spirulina viele Untersuchungen an Zellkulturen und mit Tierversuchen. Rückschlüsse auf den Menschen sind aber nicht zulässig. 

Einige Humanstudien wurden doppelblind, aber nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen und unterschiedlichen Mengen und Zubereitungen zweier unterschiedlicher Spirulina-Arten über 12 Wochen durchgeführt, einmal in Kombination mit einer zusätzlichen kalorienreduzierten Diät, einmal mit zusätzlichem Sportprogramm. Drei von vier Studien berichten über eine Gewichtsreduktion, teilweise auch von einer Verbesserung der Blutfettwerte. Was allerdings davon wirklich auf Spirulina-Effekte zurückzuführen ist, bleibt im Dunklen. Alle Teilnehmer:innen litten an Adipositas, Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörungen.

Heilung, Linderung oder Behandlung von derartigen Krankheiten ist allerdings nicht die Aufgabe von Nahrungs­ergänzungsmitteln. Dafür sind Arzneimittel da. Es gibt jedoch in Deutschland keine zugelassenen Arzneimittel mit Spirulina.

Es gibt bisher auch keine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA für wissenschaftlich nachvollziehbar befundenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen (Health Claims). Die EFSA konnte keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Spirulina und dem Erhalt eines normalen Blutglukosespiegels, Einfluss auf den glykämischen Index sowie dem Schutz vor oxidativen Schäden oder antioxidativen Eigenschaften bei gesunden Personen (und diese sind die Zielgruppe für Nahrungsergänzungsmittel) feststellen.

Theoretisch ist ein leicht hungerdämpfender Effekt durch das enthaltene Eiweiß möglich – allerdings enthalten zehn Tabletten gerade einmal 2,4 Gramm. Das entspricht dem Eiweißgehalt von einem Esslöffel Magerquark oder 65 Milliliter Milch. Ob das wirklich satt macht, ist doch eher fraglich.

Worauf sollte ich beim Einkauf von Spirulina-haltigen Nahrungs­ergänzungsmitteln achten?

  • Ob relevante Nährstoffmengen in Spirulina-Nahrungs­ergänzungsmitteln enthalten sind, müssen Sie der jeweiligen Nährwertkennzeichnung  entnehmen. Insgesamt sind die enthaltenen Nährstoffmengen angesichts der üblichen Tagesdosis an Spirulina, die Empfehlungen liegen meist zwischen 1,5 und 6 Gramm pro Tag, nicht relevant. Wird mit Protein ausdrücklich geworben, müssen relevante Mengen, das heißt mindestens 15 Prozent der Referenzmenge, angegeben in der Nährwerttabelle, enthalten sein. Diese sind dann zugesetzt, was Sie in der Zutatenliste nachlesen können. Einige eher esoterisch orientierte Anbieter empfehlen sehr große Mengen zwischen 10 und 50 Gramm Spirulina pro Tag. 
  • Werbeaussagen wie "proteinreich" oder "reich an Vitamin B12" sind verboten, sofern mit der Tagesdosis nicht mindestens 30 Prozet der Referenzwerte erreicht werden. Hinweise auf den (ernährungsphysiologisch unwichtigen) hohen Chlorophyll-Gehalt (kein Nährstoff) sind dagegen zulässig, sofern genaue Mengen genannt werden. 
  • Es gibt keine Qualitätsstandards für Spirulina-Produkte. Es sind Belastungen mit Schwermetallen, PAKs sowie Toxinen möglich (siehe unten). Wer Produkte kaufen möchte, sollte auf rückstandskontrollierte Ware - idealerweise aus geschlossenen Systemen - aus hiesigen Geschäften statt auf ausländische Internetanbieter zurückgreifen. Immer mehr Anbieter werben inzwischen auch mit DIN ISO- & GMP-zertifizierter Produktion, eigenen Schadstoffkontrollen und Analysezertifikaten. 
  • Spirulina gibt es auch aus Bio-Aquakultur. Die Produktionsbedingungen sind in der seit Januar 2022 geltenden EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen  aufgeführt. Zusätzlich gibt es  vom Öko-Verband Naturland Richtlinien für die ökologische Aquakultur von Mikroalgen, die auch für Bio-Spirulina mit Naturland-Zeichen gelten. 
  • Wichtig: Spirulina ist nicht geeignet für Personen mit Phenylketonurie, da sie Phenylalanin enthält, welches die Phenylketonurie verschlimmern könnte. 
  • Achtung: Manche Menschen reagieren allergisch auf Spirulina.
  • Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich, insbesondere mit Antidiabetika, Immunsuppressiva und Gerinnungshemmern und Blutverdünnern.

Tipp: Wer gerne reichlich Chlorophyll essen möchte, sollte sich an grüne Blattgemüse, ob roh oder gegart, halten.

Was ist Spirulina?

Spirulina platensis, oder korrekter: Arthrospira platensis, ist eine Cyanobakterie, früher "Blaualge", die flache, subtropische bis tropische Gewässer mit hohem Salzgehalt besiedelt, vor allem in Mittelamerika, Südostasien, Afrika und Australien. Sie wird seit alters her von den an diesen Gewässern wohnenden Menschen als Nahrung genutzt. Der Nutzen als Eiweiß-, Eisen- und Vitamin A-Quelle beispielsweise in Indien oder Burkina Faso ist laut World Health Organization (WHO) unbestritten. Daran herrscht in Deutschland allerdings kein Mangel.

Gewerblich wird Spirulina heute in Aquakulturen produziert. Sie werden mittels Filterns oder Zentrifugierens gewonnen und anschließend heißluft- oder gefriergetrocknet.

Spirulina hat, anders als Mikroalgen wie Chlorella, keine Zellulosewände. Dadurch sind die Inhaltsstoffe besser bioverfügbar als bei Hefen und anderen Einzeller-Algen. Laut Bundeslebensmittelschlüssel liefern 100 Gramm getrocknete Spirulina etwa 60 Gramm Eiweiß, 19,8 Milligramm Eisen und 3,6 Milligramm Beta-Carotin sowie 1.820 Mikrogramm Folate.

Das in Spirulina enthaltene Vitamin B12 liegt nach Auskunft des Max-Rubner-Instituts zu etwa 80 Prozent in einer für den Menschen nicht verwertbaren Form vor, ist also für vegan essende Menschen keine Hilfe. Und meist werden viel höhere Vitamin B12-Gehalte angegeben, als die Produkte tatsächlich enthalten, wie Analysen der Lebensmittelüberwachung zeigen. Ähnliches Ähnliches gilt möglicherweise auch für einen großen Teil des Beta-Carotins, da Spirulina in einer Untersuchung praktisch keinen Einfluss auf den Serumspiegel zeigte.

Kann es Probleme mit Schadstoffen geben?

Da es sich in der Produktion von Mikroalgen und Spirulina häufig um offene Systeme handelt, kann es zu einem Mix kommen: Spirulina kann mit Algen. etwa Grünalgen, und anderen Cyanobakterien, aber auch mit Darmbakterien, zum Beispiel über Vogelkot, kontaminiert sein. Als typisches Naturprodukt können auch Kleinstlebewesen wie Wasserflöhe enthalten sein. 

Bei einer Kontamination mit anderen Cyanobakterien ist eine Belastung mit lebertoxischen Mikrocystinen, wie von den sogenannten AFA-Algen bekannt, möglich. Inzwischen werden Spirulina aber auch aus geschlossenen Systemen angeboten, allerdings nicht so häufig wie Chlorella-Algen.

In früheren Untersuchungen wurden Schwermetallbelastungen (Blei, Cadmium und Quecksilber) durch verschmutztes Zuchtwasser festgestellt. Laut EFSA ist eine erhöhte Exposition mit anorganischem Arsen durch vermehrten Verzehr algenhaltiger Nahrung möglich.

In den letzten Jahren gab es im europäischen Schnellwarnsystem RASFF regelmäßig Meldungen über zu hohe Mengen an krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Spirulina, vermutlich durch Kontamination in Folge unsachgemäßer Trocknung. Seit 2015 gibt es daher PAK-Höchstwerte für Nahrungs­ergänzungsmittel mit Spirulina (VO (EU) 2015/1933). 

Immer mal wieder fallen vor allem Produkte aus Asien durch unzulässige radioaktive Bestrahlung auf. 2020 war laut RASFF das Hauptproblem nicht deklariertes Sulfat. Dieses kann zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen wie Asthma führen. 2021 fielen einige Produkte durch das verbotene, krebserregende Pestizid Ethylenoxid auf. 2024 wurde in kommerziell verkauften Spirulina-Produkten zudem die Kontamination mit Mikroplastik, insbesondere Polypropylen und Polystyrol, dokumentiert.

 

Quellen:


Grosshagauer S et al. (2020): The True Value of Spirulina. J Agric Food Chem. 68(14), 4109-4115.

Gómez-Zorita S et al. (2020): Anti-Obesity Effects of Microalgae. Int J Mol 21: 41.

Rahnama I et al. (2023). The effect of Spirulina supplementation on lipid profile: GRADE-assessed systematic review and dose-response meta-analysis of data from randomized controlled trials. Pharmacol Res. 193, 106802.

Sokary S et al. (2024): The Effects of Spirulina Supplementation on Cardiometabolic Risk Factors: A Narrative Review. J Diet Suppl. 21(4), 527-542.

Gromek W et al. (2024): Spirulina (Arthrospira platensis): Antiallergic Agent or Hidden Allergen? A Literature Review. Foods. 13(7), 1052.

Schreiben des Max-Rubner-Institut an die Verbraucherzentrale NRW vom 24.05.2016.

Klein C (2013): Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln - Bilanz 2012. CVUA Sigmaringen, Stand: 28.05.2013, abgerufen am 18.10.2024.

Lerch C et al. (2018): "Superfood" – hält nicht, was der Name verspricht. Untersuchungsergebnisse 2017. CVUA Karlsruhe, Stand: 28.08.2018, abgerufen am 18.10.2024.

Lerch et al. (2019): Veganer und Vegetarier aufgepasst – Spirulina, Afa und Chlorella sind keine zuverlässigen Vitamin B12-Quellen! CVUA Stuttgart, Stand: 17.12.2019, abgerufen am 18.10.2024.

Keller J. et al. (2022): Smooth" pulverisiert - Was steckt in Smoothiepulvern? CVUA Karlsruhe, Stand: 15.08.2022, abgerufen am 18.10.2024.

Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to various food(s)/food constituent(s) claiming maintenance of normal blood glucose concentrations [...]. EFSA Journal 2010; 8(2): 1490 [17 pp.]

Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to various food(s)/food constituent(s) and protection of cells from premature aging, anti-oxidant activity, antioxidant content and antioxidant properties, and protection of DNA, proteins and lipids from oxidative damage pursuant to Article 13(1) of Regulation (EC) No 1924/2006, EFSA Journal 2010; 8(2):1489 [63 pp.]

Scientific Report of EFSA (2014): Dietary exposure to inorganic arsenic in the European population. EFSA Journal 12(3):3597

Verordnung (EU) 2015/1933 vom 27.10.2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Kakaofasern, Bananenchips, Nahrungsergänzungsmitteln, getrockneten Kräutern und getrockneten Gewürzen. Abgerufen am 18.10.2024.

Stiftung Warentest (2011): Algenpräparate: Die grüne Gefahr, abgerufen am 18.10.2024.

EU-Öko-Basis Verordnung 2018/848 (Version vom 21.02.2023), abgerufen am 18.10.2024.

Naturland Richtlinien für die ökologische Aquakultur, Fassung Mai 2024, abgerufen am 18.10.2024.

Medline plus - Trusted Health for you: Blue-green Algae - Stand: 27.10.2023, abgerufen am 18.10.2024.

Nährwertangaben für getrocknete Spirulina laut Bundeslebensmittelschlüssel 3.02, abgerufen am 18.10.2024.

Masten Rutar J et al. (2022). Nutritional Quality and Safety of the Spirulina Dietary Supplements Sold on the Slovenian Market. Foods. 11(6), 849.

Schnellwarnsystem RASFF, abgerufen am 18.10.2024.

Kerschner B (2021): Spirulina: „Superfood“ ohne Wirkung? medizin transparent, Stand: 23.02.2021, abgerufen am 18.10.2024.

Verein für Konsumenteninformation (2024): Gesunde Ernährung? Algenpräparate im VKI-Test. Stand: 05.02.2024.

Tutaroğlu S et al. (2024). Microplastic contamination of packaged spirulina products. Environ Sci Pollut Res Int. 31(1), 1114-1126.

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