Bio-Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
In Bio-Nahrungsergänzungsmitteln sind keine isolierten Vitamine, Mineralstoffe und andere Mikronährstoffe erlaubt, sondern nur Bio-Zutaten. Hier die Kriterien im Detail.
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Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an

  • Begriffe wie "Öko", "Bio", "biologisch" oder "ökologisch" auf Nahrungsergänzungsmitteln sind geschützt und lassen zuverlässig auf ökologischen Ursprung schließen.
  • Vitamine und Mineralstoffe, die aus pflanzlichen Quellen stammen und in "organisch gebundener Form" vorliegen, sind vom Körper allerdings nicht besser verwertbar als andere.
  • Bio-Produkte enthalten in der Regel keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, doch natürliche Schadstoffe oder unzulässige neue Pflanzen können ebenso wie in konventionellen Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.
  • Auch Bio-Nahrungsergänzungsmittel können Risiken bergen, möglichst vorher ärztlichen Rat einholen.
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Welche Regeln gelten für Bio-Nahrungsergänzungsmittel?

Bio-Zeichen dürfen nur solche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) tragen, die sich an die EU-Öko-Verordnung halten. Das heißt, die Zutaten müssen aus der ökologischen Landwirtschaft kommen, es sei denn, es gibt sie nicht in ausreichender Menge am Markt. Beim ökologischen Anbau wird auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sowie (in der EU) die Anwendung von Gentechnik verzichtet.

Des Weiteren verbietet die EU-Öko-Verordnung den Zusatz von isolierten Vitaminen und Mineralstoffen einschließlich Spurenelementen sowie Aminosäuren und Mikronährstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln bzw. zur Supplementierung. Sie erlaubt jedoch Ausnahmen, soweit die Anreicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei Säuglingsprodukten. Außerdem gibt es Sonderregelungen bei Produkten aus den USA.

Deswegen enthalten fast alle Bio-Nahrungsergänzungsmittel mikronährstoffreiche Pflanzenextrakte, Algen, Pilze oder Flechten. Diese können aus ökologischem Anbau oder aus Wildsammlung stammen. In Bio-Läden angebotene Nahrungsergänzungsmittel sind nur teilweise Bio-Produkte, unterliegen aber häufig speziellen Kriterien, die in der Sortimentsrichtlinie der Branchenverbände der Bioläden festgeschrieben sind.

Zu erkennen sind Bio-Nahrungsergänzungsmittel am EU-Logo (grünes Blatt). Neben dem EU-Logo können außerdem das deutsche Biosiegel (sechseckig) sowie die Zeichen der deutschen Öko-Anbauverbände verwendet werden. Näheres dazu gibt es hier. Stammen Produkte ausschließlich aus Nicht-EU-Landwirtschaft dürften auch ausländische Zeichen (z.B. USDA Organic für die USA) verwendet werden, deren Regeln in der EU anerkannt werden.

Woher kommen die Nährstoffe?

Für Vitamine werden neben Bio-Früchten und -Kräutern bzw. Extrakten daraus noch Sprossen und Bienenprodukte (Propolis, Gelee Royale) oder Algen aus Bio-Anbau als Nährstoffquelle eingesetzt.

  • B-Vitamine: Extrakte aus Bio-Getreidekeimlingen wie Buchweizen, Quinoa, Weizen, Dinkel oder Gerste, aus Hefen, Sonnenblumenkernen, Basilikumblättern oder Guaven.
  • Betacarotin: Extrakt aus Möhren oder der Mikroalge Dunaliella salina.
  • Biotin: aus Basilikum oder Sonnenblumenkernen
  • Folat: Zitronenschalenextrakt, Spinatextrakt, Gemisch aus Extrakten von Amla-Früchten, Guave-Früchten, Tulsi-Blättern (Heiliges Basilikum), Curryblättern und ganzen Zitronen.
  • Vitamin B12: Hierfür werden Bio-Shiitake-Extrakte verwendet.. Eine für den Menschen nutzbare Form von Vitamin B12 stammt aus Chlorella- und Nori-Algen, nicht aber aus Spirulina und AFA.
  • Vitamin C: Extrakte aus Acerola-Kirsche, der Amla-Frucht, seltener Sanddornbeeren oder Hagebutte
  • Vitamin D: Extrakt aus Wollfett, Rentierflechte (Cladonia rangiferina)
  • Vitamin E aus Weizenkeimöl oder Sonnenblumenkernen.


Für Mineralstoffe werden Rohstoffquellen wie Algen, Kräuter oder Pflanzenstoffe verwendet.

  • Calcium: Brennessel-, Rotklee- oder Rotalgenpulver. Lithothamnium (= kalziumhaltige Reste einer Seealge nach deren Absterben) darf aktuell nicht verwendet werden.
  • Chrom aus Buchweizen-Keimlingen
  • Eisen: Curryblattextrakt, Guavenblattextrakt, Buchweizenkeimlinge
  • Jodquelle sind Meeresalgen wie Fucus oder Nori – allerdings ist es hier mit der Dosierung nicht einfach, da die enthaltenen Mengen sehr stark schwanken und oftmals  deutlich zu hoch sind. Braunalgen (Fucus) sind problematischer als Rotalgen (Nori). Alternativ wird standardisierter Knotentang-Extrakt (Ascophyllum nodosum) verwendet.
  • Als Kieselsäure(Silicium)-Quelle wird Bambussprossen- oder Brennesselextrakt genutzt.
  • Magnesium ist ein zentraler Baustein des Chlorophylls. Deswegen werden dafür Graspulver (Weizengras etc.) genommen, der Gehalt dürfte mengenmäßig aber nicht relevant sein. Lithothamnium enthält Magnesiumcarbonat. Eine weitere Quelle ist ein Extrakt der Grünalge Ulva lactuca.
  • Mangan: Nonisaft-Pulver
  • Molybdän aus Buchweizen-Keimlingen
  • Selen: Senfsaat
  • Zink: Guavenblattextrakt

 

NEM mit diesen Zutaten dürfen aber nicht mit „mit Nährstoff XY‟ beworben werden, wohl aber je nach Nährstoffgehalt mit den nährwertbezogenen Angaben  "Nährstoff XY-haltig", "Nährstoff XY-Quelle" oder "reich an Nährstoff XY".

Als Antioxidantien-Quelle dienen Extrakte aus Bio-Grapefruit- oder Traubenkernen. Weitere Quellen sind Grüntee/Matcha oder Cranberry sowie Granatapfel. Ansonsten sind den pflanzlichen Zutaten – meist Superfoods in Pulverform – keine Grenzen gesetzt, sei es Moringablatt, Maca, Acai, Aronia, Goji, Hagebutte, Spinat, Grünkohl.

Omega-3-Fettsäuren stammen beispielsweise aus Chia- oder Leinsamen, aber auch aus Perilla (Schwarznessel) und demnächst vielleicht aus heimischem Amaranth. Auch DHA-reiche Öle aus verschiedenen Meeres-Mikroalgen (Schizochytrium, Ulkenia) gibt es in Bio-Qualität. Darüber hinaus werden auch Borretschöl, Nachtkerzen- oder Schwarzkümmelöl (Gamma-Linolensäure und Linolsäure) in Kapselform angeboten. Es gibt aber auch Omega-3-Fischöl-Kapseln, hergestellt aus Bio-Fisch oder Krill.

Interessant zu wissen

Häufig verwendete Rohstoffe sind Meeresalgen (z.B. Nori, Fucus, Schizochytrium) und Süßwasseralgen wie Chlorella bzw. Cyanobakterien wie Spirulina oder AFA. Das Sammeln von natürlich vorkommenden wild wachsenden Algen gilt als Bio-Produktion. Die frühere Unterscheidung zwischen Meer und Binnenseen gibt es seit Januar 2022 (neue EU-Öko-Verordnung) nicht mehr. Ob AFA-Algen (aus dem Klamath-See in Oregon) Bio-Lebensmittel sein können, ist trotzdem fraglich, denn es wird ein sehr guter ökologischer Zustand und eine nachhaltige Bewirtschaftung gefordert, außerdem muss die gesamte Sammelmenge in diesem Gebiet im Einklang mit der EU-Öko-Verordnung stehen.

Auch das Sammeln von Wildpflanzen an Land gilt als ökologische Produktion, sofern die Flächen mindestens drei Jahre vor dem Sammeln nicht mit nicht-ökologischen Stoffen behandelt wurden. Auch für die Bio-Produktion von Gelée royale, Pollen oder Propolis dürfen Wildpflanzen als Nektar- und Pollenquelle dienen dienen.

Wie sieht es aus mit dem Nährstoffgehalt?

Der Gehalt an Nährstoffen dürfte aufgrund der natürlichen Zutaten bei den Bio-NEM in der Regel unter den Konzentrationen der Produkte mit isolierten – meist synthetisch hergestellten – Zutaten liegen, sind also eher nicht "hoch dosiert". Angaben zu den genauen Nährstoffmengen finden sich auf den Verpackungen aber nur, wenn ein Nährstoff namentlich hervorgehoben wird. Dann müssen genaue Mengenangaben gemacht werden, die in den Kennzeichnungsvorschriften stehen.

Sind Bio-Vitamine besser?

Vitamine und Mineralstoffe, die aus pflanzlichen Quellen stammen und in "organisch gebundener Form" vorliegen, sind vom Körper nicht besser verwertbar als andere. Allerdings liefern Nahrungsergänzungsmittel aus natürlichen Rohstoffen die Vitamine oder Mineralstoffe im natürlichen Verbund (Pflanzenmatrix), wenn auch getrocknet oder konzentriert. Dadurch sind im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Produkten noch Begleitstoffe wie sekundäre Pflanzenstoffe und damit mögliche Synergieeffekte vorhanden. Ob das Vitamin C selber aber aus einer natürlichen Quelle stammt oder synthetisch hergestellt wurde, kann der Körper nicht erkennen. Das Gleiche gilt für Calcium oder Eisen.

Sind Bio-Produkte sicherer?

Grundsätzlich gilt auch hier, dass der Hersteller für die Sicherheit der Produkte verantwortlich ist. Die Produkte werden vor dem Verkauf nicht von Behördenseite geprüft. Grundsätzlich gelten hier insbesondere für Pflanzenzubereitungen die gleichen Bedenken wie bei konventionellen Nahrungsergänzungsmitteln. Auch hier könnten natürliche Schadstoffe oder unzulässige neue Pflanzen enthalten sein. Auch bestimmte getrocknete Algenprodukte können (zu) große Mengen an Jod enthalten. Außerdem ist bei allen Nahrungsergänzungsmitteln mit Weizengraspulver, Gerstengraspulver oder Blattpulvern eine Belastung mit Krankheitserregern möglich.

Sind Nahrungsergänzungsmittel im Bio-Laden immer bio?

Da der Bedarf an Nahrungsergänzungsmitteln mit reinen Bio-Produkten nicht immer zu decken ist, haben die Branchenverbände der Bioläden (Bundesverband Naturkost Naturwaren Einzelhandel BNN, Naturkost Südbayern e.V.) seit 2010 eine Sortimentsrichtlinie über den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und gesundheitsorientierten Spezialprodukten (aktueller Stand: Mai 2024) verabschiedet. Diese enthält Mindestkriterien für Nahrungsergänzungsmittel, die nicht bio-zertifiziert sind, aber in Bio-Läden, die diesen Verbänden angehören, verkauft werden dürfen. Bio-Fachgeschäfte im BNN und Naturkost Süd e.V. verpflichten sich, ihr Sortiment an den Richtlinien auszurichten und alle zwei Jahre von unabhängigen und qualifizierten Expert:innen prüfen zu lassen.

Pflanzenextrakte können Wechselwirkungen mit Arzneimitteln haben. Bitte holen Sie sich vorher ärztlichen Rat oder erkundigen Sie sich dazu in der Apotheke,  wenn Sie chronisch krank sind und/oder regelmäßig Medikamente einnehmen müssen.

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Quellen:


EU-Öko-Basis-Verordnung 2018/848 (Fassung vom 21.02.2023)

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse (Fassung vom 15.11.2023)

Delegierte Verordnung (EU) 2021/716 der Kommission vom 9. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion von Sprossen und Chicoréesprossen, für Futtermittel für bestimmte Aquakulturtiere und für die Parasitenbehandlungen in der Aquakultur.

Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (Version vom 01.01.2022)

BfR (2017): Lebensmittel aus Blättern und Gräsern können Krankheitserreger enthalten, Stand: 10.07.2017 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung (Fassung vom 21.03.2023)

Bächle C (2019): Nahrungsergänzungsmittel contra Lebensmittel: Natürliche Ernährung schlägt Pillen und Pulver. DEBInet, Stand: 16.05.2019 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Bundesverband Naturkost Naturwaren: Sortimentsrichtlinien, Stand: Mai 2024 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Ökologische Wildsammlung – was muss ich beachten? Informationsportal Ökolandbau, Stand: 21.02.2024 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW, Az.: 13 A 592/07, 19.05.2016 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Verbot von Lithothamnium calcareum in Bio-Produkten. Informationsportal Ökolandbau, Stand: 08.07.2024 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

EU-Kommission (2023): Frequently asked questions on organic rules, Stand: 30.11.2023 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

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