Das Wichtigste in Kürze:
- In Deutschland werden 90 Prozent der entsorgten Altkleider und Textilien aus Sammelcontainern wiederverwendet oder recycelt.
- Textilien, die sehr verschlissen oder verdreckt sind, können aber nicht verwertet werden.
- Der Verband kommunaler Unternehmen sagt deshalb: Die sollen wie bisher auch in den Restmüll.
"Getrenntsammlungspflicht" – dieses sperrige Wort sorgt für Verwirrung. Es steht für einen Beschluss der EU, seit 1. Januar 2025 alte Kleidung und Textilien nicht mehr im Hausmüll bzw. Restmüll zu entsorgen. Da stellt sich die Frage: Gilt das auch für stark verschmutzte und verschlissene Altkleidung? Nein!
Unter anderem klären der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Organisation Fairwertung auf, dass sich für Deutschland nichts ändere. Denn etwa 64 Prozent der Textilabfälle werden in Deutschland bereits über öffentliche Container entsorgt. Der VKU erklärt: "Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht." Der VKU vertritt mehr als 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen.
Damit die Entsorgungsbetriebe das ohnehin schon aufwändige Sortieren und Recyceln der Textilien überhaupt noch leisten können, seien Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien laut VKU besonders wichtig. "Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden."
Sie können gut erhaltene Kleidungs- und Textilstücke also wie bisher auch in Sammelcontainern entsorgen oder zum Beispiel an Second-Hand-Läden oder karitative Einrichtungen geben. Stoffe, die zu kaputt oder verschmutzt sind, können Sie wie bisher auch im Restmüll entsorgen.