Das Wichtigste in Kürze:
- Verbotene Einwegplastikprodukte sind im Online-Handel leicht zu kaufen – indem sie als "Mehrweg" bezeichnet werden.
- Der Marktcheck 2023 zeigte, dass sich deutsche Supermärkte, Discounter und Drogerien an das Verbot halten.
- Angebote von Drittanbietern auf Online-Marktplätzen waren im Test jedoch zahlreich zu finden.
Seit dem 3. Juli 2021 sind in der EU viele Wegwerfprodukte aus Kunststoff verboten, darunter Einweggeschirr und -besteck. Grundlage ist die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Das Verbot gilt sowohl für den stationären als auch den Online-Handel. Importe in die Europäische Union sind ebenfalls untersagt. Mit einem Marktcheck haben wir im April und Mai 2023 überprüft, ob das Verbot im Online-Handel eingehalten wird.
Das wurde untersucht
Wir haben insgesamt 18 Onlineshops unter die Lupe genommen und durchsucht, ob folgende Produkte dort erhältlich sind:
- Einweg-Besteck aus Plastik (Gabeln, Löffel, Messer)
- Einweg-Teller aus Plastik
- Becher aus geschäumtem Polystyrol (Styropor)
Neben den Internetseiten der großen Supermarktketten, Discounter und Drogeriemärkte wurden auch Websites durchforstet, die entweder selbst verkaufen oder als Marktplätze für andere Anbieter dienen.
Im Einzelnen wurden folgende Seiten geprüft: Amazon, Ebay, Metro, Marktkauf, Lidl, Kaufland, Netto, Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Müller, Otto, Aliexpress, Bauhaus, Böttcher, Rewe, dm, Rossmann.
Zur besseren Beurteilung der Produkte wurden 15 verschiedene Artikel über 4 Onlineshops bei 13 verschiedenen Unterhändlern und bei einem Händler direkt bestellt.
Die wichtigsten Ergebnisse
- Einweggeschirr und -besteck werden auf den 6 untersuchten großen Online-Marktplätzen (Amazon, Aliexpress, Ebay, Kaufland, Metro und Otto) durch verschiedene Unterhändler weiterhin angeboten.
- Deutsche Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte halten sich an das Verbot. In den Onlineshops von Aldi (Nord und Süd), dm, Edeka, Lidl, Marktkauf, Müller, Netto, Rewe und Rossmann wurden weder Einwegbesteck und -teller aus Plastik noch "Mehrwegbesteck" und -teller, die fälschlicherweise als Mehrweg deklariert werden, angeboten. Auch bei Bauhaus und bei der Böttcher AG waren solche Produkte nicht verfügbar.
- 5 zum Test gekaufte Produkte wurden offen als "Einweg" bezeichnet, weitere 8 als "Mehrweg" oder "wiederverwendbar", obwohl es sich offensichtlich um Wegwerfartikel handelt. Zwei gekaufte Produkte wurden weder eindeutig als "Einweg" noch als "Mehrweg" bezeichnet.
- Styroporbecher sind aus den Online-Angeboten gänzlich verschwunden und waren nicht verfügbar.
Unsere Forderungen
In der Einwegkunststoffverbotsverordnung, die Deutschland zur Umsetzung des EU-weiten Verbots erlassen hat, und auch an anderer Stelle wurde nicht klar definiert, ab wann ein Produkt als Einweg oder Mehrweg gilt. Es fehlen etwa konkrete Vorschriften zur Materialstärke oder zu anderen Produkteigenschaften. Hier scheint eine Regulierungslücke zu bestehen, die von einigen Anbietern bewusst ausgenutzt wird und die dringend geschlossen werden muss. Denn bei einer Online-Bestellung ist kaum zu erkennen, was genau man kauft.
Neben einer gesetzlichen Nachbesserung fordern wir auch bessere Kontrollen durch Umweltämter und andere zuständige Behörden. Weniger Plastikmüll in unseren Städten, in Parks und in der Landschaft, mehr Schutz von Lebensräumen in den Meeren, weniger Mikroplastik in der Umwelt und letztlich unserer Nahrung – für das Verkaufsverbot von Produkten aus Einwegplastik gibt es gute Gründe. Deshalb muss es auch um- und durchgesetzt werden.