Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten

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Sonnencremes können Sonnenbrand vorbeugen. Aber sie schützen nicht unbegrenzt – und auch nicht sicher vor Hautkrebs. Wir geben Tipps, worauf Sie achten sollten.
Junger Mann cremt sich am Strand mit Sonnenschutz ein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hautbedeckende Kleidung oder die intensive Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr zu vermeiden sind die besten Methoden, sich zu schützen.
  • Sonnencremes kommen erst an dritter Stelle, sie schützen eine begrenzte Zeit vor Sonnenbrand, aber nicht vor Hautkrebs.
  • Der Lichtschutzfaktor besagt, wie viel länger man nach dem Eincremen ohne Sonnenbrand in der Sonne bleiben kann.
  • Wichtig ist, die Creme dick und lückenlos aufzutragen.
  • Auch die Augen müssen vor intensiver Sonnenstrahlung geschützt werden. Achten sie auf Sonnenbrillen mit CE-Zeichen und dem Aufdruck 100 UV-Schutz oder UV 400.
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Wenn man braun wird, ist das ein Zeichen dafür, dass die Haut versucht, sich gegen die Strahlen zu schützen. Das kann sie – je nach Hauttyp – jedoch nur etwa 5 bis 30 Minuten durchhalten. Danach entsteht die als Sonnenbrand bekannte Hautrötung. Sonnencremes schützen eine Zeit lang davor – aber nicht vor Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung, da sie noch einen Teil der schädlichen UV-Strahlung durchlassen.

Grundsätzlich gilt also: Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Schatten und luftige, hautbedeckende Kleidung bieten in jedem Fall einen besseren Schutz als sich eingecremt der prallen Sonne auszusetzen.

Auf den Lichtschutzfaktor kommt es an

Mit Hilfe eines Sonnenschutzmittels werden die schädlichen UV-Strahlen teilweise reflektiert oder umgewandelt. Entscheidend ist dabei der Lichtschutzfaktor, kurz LSF. Er gibt an, wie viel länger man in der Sonne bleiben darf, ohne zu "verbrennen".

Ein Beispiel: Die eigene Schutzzeit mit Hilfe des Lichtschutzfaktors zu berechnen ist nicht ganz einfach, weil man dazu seine individuelle Eigenschutzzeit kennen muss. Diese hängt vom eigenen Hauttyp ab. Die Eigenschutzzeit gibt an, wie lange man sich ohne Hautrötung ungeschützt in der Sonne aufhalten kann. Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor ergibt dann die Schutzdauer mit Sonnencreme. Würde man ohne Sonnenschutz höchstens zehn Minuten in der Sonne bleiben können und Lichtschutzfaktor 10 verwenden, würde dieser Zeitraum auf mehr als eineinhalb Stunden verlängert (10 Min. x LSF 10 = 100 Min.).

Aber Achtung: Diese theoretisch errechnete Zeit sollte man nie bis zur letzten Sekunde ausnutzen, sondern um etwa ein Drittel verringern. Zu empfehlen sind bei Lichtschutzfaktor 10 und einer Eigenschutzzeit von 10 Minuten also nicht 100 Minuten, sondern etwa 60 Minuten Sonnenbad.

Wie schütze ich mich am besten vor der Sonne?

Die besten Tipps:

  • In den Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr ist die Strahlungsintensität am höchsten. Daher sollten Sie sich in dieser Zeit im Schatten oder in Gebäuden aufhalten.
  • Schatten oder hautbedeckende Kleidung, Sonnenhut und Sonnenbrille bieten den besten Schutz. Bei starker Sonnenstrahlung sollten Sie unbedeckte Haut mit Sonnencreme vor Sonnenbrand schützen.
  • Sonnencreme beugt nur eine begrenzte Zeitdauer Sonnenbrand vor. Achtung: Dazu muss das Mittel reichlich und lückenlos aufgetragen werden, denn der angegebene Lichtschutzfaktor wird anhand einer dicken Cremeschicht (2 Milligramm Creme pro Quadratzentimeter Haut) bestimmt. Reichlich bedeutet: rund 3 bis 4 Esslöffel für den ganzen Körper.
  • Mehrmaliges Eincremen verlängert die Schutzdauer nicht. Es ist aber sinnvoll, sich etwa alle 2 Stunden erneut einzucremen, um den bestehenden Schutz aufrecht zu erhalten. Ist die empfohlene Zeit abgelaufen, hilft nur eine Sonnenpause, bis die Haut sich wieder erholt hat. Auch wenn auf der Sonnencreme "wasserfest" steht, sollten Sie diese nach dem Baden oder Abtrocknen nochmal neu auftragen.

Was muss ich bei Sonnencremes beachten?

Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern können bei empfindlichen Menschen Allergien auslösen, ebenso Duft- und Konservierungsstoffe. Einige der zugelassenen UV-Filter stehen außerdem im Verdacht, unser Hormonsystem zu stören. Alle organisch-chemischen UV-Filter sind in zertifizierter Naturkosmetik verboten.

In zertifizierten Naturkosmetikprodukten, zum Beispiel mit dem COSMOS/BDIH oder NATRUE-Siegel, sind ausschließlich mineralische Lichtschutzfilter zugelassen. Bei Allergien gegen UV-Filter sind diese die bessere Wahl. Bei empfindlicher Haut sollten Sie auch unter den Naturkosmetiksonnencremes nach Produkten ohne Duftstoffe suchen.

Mineralische Filter werden häufig als winzig kleine Nano-Teilchen eingesetzt. Dann findet man unter "Ingredients" einen entsprechenden Hinweis, zum Beispiel Titanium dioxide (nano). Über die gesunde Haut können nanoteilige Lichtschutzfilter nicht aufgenommen werden. Unklar ist noch, wie sich die Nano-Teilchen auf geschädigter Haut verhalten und inwieweit sie die Umwelt schädigen. 

Wer Nano-Partikel meiden möchte, sollte also einen Blick auf die Inhaltsstoffliste werfen. Nano-Teilchen sollten nicht in fein versprühbaren Sonnenschutzmitteln enthalten sein. Sie könnten die winzigen Partikel sonst einatmen.

Vorsicht bei Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen: Dieser UV-Filter kann sich mit der Zeit in Benzophenon umwandeln. Benzophenon kann allergische Hautreaktionen auslösen und über die Haut aufgenommen werden. Es wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als vermutlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft und kann aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung die Schilddrüse und Fortpflanzungsorgane schädigen. Geringe Mengen an Benzophenon waren auch schon in neuer Sonnencreme mit dem UV-Filter Octocrylen nachweisbar.

Vorsicht bei Sonnenschutzmittel mit dem UV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat): Dieser UV-Filter ist teilweise mit einem Weichmacher verunreinigt, wie Untersuchungen des Chemischen und Verterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zeigen. Von 40 Sonnencremes mit DHHB enthielten 21 einen verbotenen Phthalatweichmacher, der das Hormonsystem schädigen kann und dessen Abbauprodukt im Urin von Kindern und Erwachsenen nachgewiesen wurde.

Einige organisch-chemische Lichtschutzfilter sind wegen möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt in der Diskussion. So wird in einer amerikanischen Studie über bestimmte fettlösliche Lichtschutzfilter bzw. deren Abbauprodukte im Blut sowie im Urin der Anwender berichtet. Andere Untersuchungen an Zellkulturen oder Tieren weisen darauf hin, dass bestimmte Lichtschutzfilter wie 4-Methylbenzylidene camphor, Benzophenone-1, Benzophenone-2, Benzophenone-3, Ethylhexyl Methoxycinnamate oder Homosalate das Hormonsystem stören können. In einer europäischen Studie wurden organisch-chemische UV-Filter in Vogeleiern von Weißstörchen, Rohrweihen und Lachmöwen nachgewiesen.

Was ist mit korallenfreundlicher Sonnencreme gemeint?

Hawaii hat die organisch-chemischen UV-Filter Ethylhexyl Methoxycinnamate (Octinoxate) und Benzophenon-3 verboten, weil vermutet wird, dass diese neben der Klima- und Meereserwärmung zusätzlich zur Schädigung von Korallenriffen beitragen können. Viele Hersteller werben daher mit "korallenfreundlich nach dem hawaiianischen Riffgesetz".

Auf der Insel Palau umfasst die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe in Sonnencremes sogar mehr als 15 Substanzen. Um die Meere vor Chemikalien aus Sonnencreme zu schützen, wird UV-Schutzbadekleidung empfohlen. Außerdem sollten Sie die Badezeiten auf den frühen Morgen oder den späten Nachmittag verlegen.

Sitzsack und Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr

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