Anzahlung im Möbelhaus: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

Stand:
Viele Möbelhändler möchten von ihren Kund:innen eine Anzahlung beim Abschluss des Kaufvertrages. Allerdings müssen sich Kund:innen nicht darauf einlassen.
Eine junge Frau sitzt in einem Möbelhaus auf einem Sessel und liest das Preisschild.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet.
  • Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen.
  • Bekommen Sie die Möbel dort nicht, sollten Sie sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.
Off

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu leisten, bevor die bestellten Möbel geliefert sind. Denn wenn ein Möbelhaus Insolvenz anmeldet, riskieren Sie, dass Ihre Anzahlungen weg sind.

Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie drohen, zur Konkurrenz zu wechseln. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollten Sie höchstens bis zu 10 Prozent anzahlen.

Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.