Abzocke durch den Schädlingsbekämpfer: Notdienste fordern teils horrende Preise und setzen Kunden unter Druck, noch an der Haustür zu zahlen. Obwohl Wespen unter Schutz stehen, ignorieren manche die Gesetze und entfernen die Nester unfachmännisch.
Wespen stehen unter Artenschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel als Allergiker oder dort, wo Kinder spielen) dürfen Sie die Nester vom Fachmann entfernen lassen. Im Zweifelsfall rät Ihnen ein Profi deshalb zum Beispiel, das Küchenfenster nicht mehr zu öffnen, und die Wespen in ihrem Nest davor am Leben zu lassen. Um trotzdem lüften zu können, sollten Sie Fliegengitter an Ihren Fenstern anbringen.
Noch strenger durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind Hornissen, Wildbienen und einige besondere Wespenarten. Verstöße können mit hohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bei uns melden sich aber immer wieder Verbraucher, die von teuren und laienhaft arbeitenden Notdiensten abgezockt und noch an der Haustür unter Druck gesetzt werden. Deshalb geben wir einige Hinweise und Tipps:
Ohne größere Aufwände sind bis 150 Euro üblich
Ist ein Wespennest so am oder im Gebäude, dass Personen gefährdet werden, empfiehlt es sich, das Wespennest von Profis umsiedeln zu lassen. Ansprechpartner geben Ihnen lokale Imkervereine, Ihr Umweltamt und Naturschutzgruppen. Die Kosten einer Umsiedlung sind nicht höher als der Einsatz eines Schädlingsbekämpfers. Zudem wird kein Gift eingesetzt, das Ihre Gesundheit beeinträchtigt. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema Schädlingsbekämpfungsmittel und Biozide.
Fürs Umsiedeln oder Töten von Wespen sind – je nach Region und Aufwand – Preise zwischen 100 und 150 Euro (inklusive Anfahrt) üblich. Teurer wird es allenfalls, wenn beispielsweise eine Hebebühne bestellt werden muss, um ans Nest zu gelangen. Das hindert manche Anbieter nicht daran, deutlich stärker zuzulangen. Bei der Verbraucherzentrale NRW sind Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen dilettantischen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. In Thüringen hat sich im Sommer 2018 eine Frau gemeldet, die satte 800 Euro zahlen sollte, um ein Wespennest entfernen zu lassen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, eine Rechnung sofort zu zahlen! Einmal gezahltes Geld erhalten Sie nur schwer wieder zurück. Denn herauszufinden, wer hinter einem unseriösen Notdienst steht, ist oft unmöglich. Adressen werden erfunden. Die Steuernummer wird auf der Rechnung mit "in Gründung" angegeben. Im Internet agieren einige Vermittler, die dann nicht selbst die Verträge mit Ihnen schließen, sondern Dienstleister aus Ihrer Gegend schicken.
Sachverständige können helfen, wenn Schäden entstanden sind
Sie können auch einen Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung einschalten. Er begutachtet die erfolgten Arbeiten und kann bestimmen, ob vernünftig gearbeitet wurde. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, lohnt sie sich in der Regel nur, wenn Sie ein Gerichtsverfahren auf Schadensersatz anstreben. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Notdienst Ihr Haus beschädigt hat.
Ohne Not ist Wespennester entfernen verboten
Wespennester dürfen nur entfernt werden, wenn die Insekten eine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellen. Das kann bei Allergikern oder in Kindergärten der Fall sein.