Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig

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Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen. Das sollten Sie beachten.
Briefumschlag mit Gutschein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Gutscheine gilt in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist. Das heißt: Sie verfallen nach drei Jahren.
  • Gutscheine können auch mit einer kürzeren Frist ausgestellt werden, eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam.
  • Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, können Sie ihn zwar nicht mehr einlösen, haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins (ggfs. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers) innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstattet wird.
  • Gutscheine können auch schrittweise eingelöst werden - wenn dies für den Händler zumutbar ist und keinen Verlust bedeutet.
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Über ein Gutscheingeschenk freut man sich oft mehr als über einen ungewünschten Artikel. Immerhin können Sie sich selbst aussuchen, was Sie sich mit dem Gutschein anschaffen. Was passiert aber, wenn Sie eine Weile vergessen, den Gutschein einzulösen? Lesen Sie hier mehr zur Verjährung und Befristung von Gutscheinen und wie Sie unter Umständen auch nach Ablauf einer Frist noch Geld zurückbekommen können.

Falls Sie uns lieber zuhören möchten: In unserem Podcast genau genommen beantwortet Experte Oliver Buttler alle Fragen zum Thema.