winsim und smartmobil müssen "Roam like at home" von Anfang an anbieten

Stand:
Das Landgericht Frankfurt/Main hat der Drillisch Online AG per einstweiliger Verfügung untersagt, bei Vertragsschluss die EU-Regeln "Roam like at home" zu verwehren.
Eine Frau liegt im weißen Sand eines Strandes, Wellen unscharf im Hintergrund. In der Hand hält sie ein Smartphone mit der EU-Flagge auf dem Display.
"Roam like at home" heißt es seit dem 15. Juni 2017 für EU-Bürger in jedem EU-Mitgliedsland.

Das Wichtigte in Kürze

  • Dank "Roam like at home" sollen Mobilfunknutzer ihre Tarife in allen EU-Ländern so nutzen können wie zu Hause.
  • Mobilfunktarife bei winsim und smartmobil sahen bei Vertagsschluss andere Regeln vor, die der Kunde zunächst nicht abwählen konnte.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun eine einstweilige Verfügung gegen die Drillisch Online AG bestätigt.
Off

Unter den Marken winsim und smartmobil hat die Drillisch Online AG Mobilfunktarife vertrieben, in denen ein "Europa-Paket" voreingestellt war. Bei Vertragsschluss konnte es nicht abgewählt werden. Für Kunden hatte das den Nachteil, dass sie zunächst nicht von den Roaming-Regeln der EU profitieren konnten. Die besagen seit dem 15. Juni 2017, dass die Nutzung von Handy, Smartphone und Tablet in jedem EU-Ausland so möglich sein soll, wie zu Hause – "Roam like at home".

Das Europa-Paket von winsim und smartmobil beinhaltete zwar auch ein gesondertes Datenvolumen fürs Ausland, das allerdings deutlich geringer ausfiel als das normale Datenvolumen des Vertrages. Das höhere Grund-Datenvolumen sollte im Ausland hingegen nicht genutzt werden können. Nach Verbrauch des Datenvolumens im Europa-Paket war eine Internetverbindung nur dann möglich, wenn Kunden für zusätzliche Kosten Datenvolumen hinzu buchten.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Drillisch Online AG dieses Vorgehen (Az.: 2-06 O 263/17) per einstweiliger Verfügung untersagt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgt das Gericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach Verbrauchern bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif ("Roam like at home") angeboten werden muss.

Dementsprechend wird bei smartmobil und winsim der EU-regulierte Tarif nun angeboten. Bestandskunden, die bereits einen Mobilfunkvertrag mit der Drillisch Online AG eingegangen sind, können in ihrem Kundenportal ihre Einstellungen prüfen und gegebenenfalls in den regulierten EU-Tarif ("Roam like at home") wechseln.

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 20.09.2017 (2-06 O 263/17)

In unserer Urteilsdatenbank können Sie es als PDF herunterladen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025

Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft gesucht: Bewerben Sie sich beim Nachwuchspreis MehrWert NRW!