Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20) Anfang 2021.
Die Urteile bestätigen unsere Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurück gibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH und das Urteil des Landgerichts München gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH sind rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf die Urteile verweisen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.