Das Wichtigte in Kürze
- Dank "Roam like at home" sollen Mobilfunknutzer ihre Tarife in allen EU-Ländern so nutzen können wie zu Hause.
- Mobilfunktarife bei winsim und smartmobil sahen bei Vertagsschluss andere Regeln vor, die der Kunde zunächst nicht abwählen konnte.
- Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun eine einstweilige Verfügung gegen die Drillisch Online AG bestätigt.
Unter den Marken winsim und smartmobil hat die Drillisch Online AG Mobilfunktarife vertrieben, in denen ein "Europa-Paket" voreingestellt war. Bei Vertragsschluss konnte es nicht abgewählt werden. Für Kunden hatte das den Nachteil, dass sie zunächst nicht von den Roaming-Regeln der EU profitieren konnten. Die besagen seit dem 15. Juni 2017, dass die Nutzung von Handy, Smartphone und Tablet in jedem EU-Ausland so möglich sein soll, wie zu Hause – "Roam like at home".
Das Europa-Paket von winsim und smartmobil beinhaltete zwar auch ein gesondertes Datenvolumen fürs Ausland, das allerdings deutlich geringer ausfiel als das normale Datenvolumen des Vertrages. Das höhere Grund-Datenvolumen sollte im Ausland hingegen nicht genutzt werden können. Nach Verbrauch des Datenvolumens im Europa-Paket war eine Internetverbindung nur dann möglich, wenn Kunden für zusätzliche Kosten Datenvolumen hinzu buchten.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Drillisch Online AG dieses Vorgehen (Az.: 2-06 O 263/17) per einstweiliger Verfügung untersagt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgt das Gericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach Verbrauchern bei Vertragsschluss der EU-regulierte Tarif ("Roam like at home") angeboten werden muss.
Dementsprechend wird bei smartmobil und winsim der EU-regulierte Tarif nun angeboten. Bestandskunden, die bereits einen Mobilfunkvertrag mit der Drillisch Online AG eingegangen sind, können in ihrem Kundenportal ihre Einstellungen prüfen und gegebenenfalls in den regulierten EU-Tarif ("Roam like at home") wechseln.