Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Stand:
In ihrem 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem EEG jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Wir zeigen, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können.
Eine alte Solaranlage auf einem Hausdach.

Hinweis:
Mitte Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen beinhaltet: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak nicht mehr für die Einkommensteuer berücksichtigt. Das gilt auch für bestehende Anlagen, also auch für Ü20-Anlagen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Regelungen für Ü20-Anlagen waren zunächst bis Ende 2027 befristet. Dieser Zeitraum wurde mit dem "Solarpaket I" der Bunderegierung bis Ende 2032 verlängert.
  • Der Netzbetreiber muss den Strom auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom dann Börsenstrompreis ab und beträgt rund 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde.
  • Verändern Sie nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an Ihrer Photovoltaik-Anlage, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Sie können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
  • Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage zu bewerten.
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Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung?

Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage 2004 in Betrieb genommen haben, endet die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Ihre Anlage am 31. Dezember 2024. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage danach nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. In den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen geben, die das EEG-Förderende erreichen, jeweils im 21. Betriebsjahr nach der Inbetriebnahme zum 31. Dezember.

Der Gesetzgeber hat Ende 2020 eine befristete Anschlussregelung für diese Anlagen beschlossen. Demnach dürfen Sie als Betreiber weiterhin Ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den "Jahresmarktwert Solar". Die Regelung war zunächst befristet bis Ende 2027, sie wurde mit dem "Solarpaket I" der Bundesregierung im Mai 2024 bis zum Jahresende 2032 verlängert.

Es gibt ein einfaches "Weiter so"

Viele Anlagen funktionieren auch nach 20 Jahren noch gut und dürfen nach der aktuellen Rechtslage einfach weiter ins Netz einspeisen. Im EEG 2023 ist geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen dürfen, der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen muss.

Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis des Stroms – bei Photovoltaik-Anlagen ist das der Jahresmarktwert Solar, der immer Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Für 2023 beträgt der Jahresmarktwert Solar 7,2 Cent je Kilowattstunde, 2024 wird dieser Wert voraussichtlich etwas geringer ausfallen.

Vom Marktwert Solar wird noch eine Pauschale abgezogen, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Die Pauschale beträgt für 2023 pro Kilowattstunde 0,0 Cent, für 2024 sind es 1,84 Cent. Nutzen Sie als Anlagenbetreiber:in ein intelligentes Messsystem (iMSys), halbiert sich diese Kostenpauschale.

Bleibt die Anlage so angeschlossen, dass der gesamte Solarstrom ins Netz fließt, erhalten Sie die Marktvergütung für die gesamte erzeugte Strommenge. Diese Volleinspeisung ist bei alten Photovoltaik-Anlagen die Regel, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind. Stellen Sie die Anlage auf Eigenversorgung um, erhalten Sie die Anschlussvergütung für den Überschussstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen.

Diese Regelung gilt laut aktuellen Regelungen bis Ende 2032. Bis dahin haben Sie als Betreiber:in einer ausgeförderten Anlage wie die Solarbranche insgesamt Zeit, nachhaltigere Lösungen für den Weiterbetrieb Ihrer Ü20-PV-Anlage zu finden.

 

 

Rechenbeispiel 1: Volleinspeisung (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

2 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung / Volleinspeisung

1.700 kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,08 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Anschlussvergütung / Volleinspeisung

136 € 

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck (300 Euro verteilt auf 10 Jahre)

30 €

laufende Betriebskosten

100 €

Summe

130 €

Überschuss

6 €

Wie das Rechenbeispiel zeigt, können Sie mit der Volleinspeisung finanziell ein leichtes Plus erreichen, wenn Sie durchschnittliche Betriebskosten berücksichtigen und keine kostspieligen Reparaturen an der Anlage anfallen.

Hausdach mit alten Solarmodulen

Nach 20 Jahren sollte die Photovoltaik-Anlage einem gründlichen Check unterzogen werden. Dabei ist auch zu prüfen ob die Solarmodule noch intakt und ausreichend leistungsfähig sind und trotz Mängeln, wie im Bild zu erkennen, sicher weiterbetrieben werden können. Foto: Thomas Seltmann / Verbraucherzentrale NRW

Zeit für Anlagencheck nutzen

Möchten Sie Ihre Ü20-Anlage weiter betreiben und wurde diese schon länger nicht mehr sicherheitstechnisch überprüft, ist es jetzt höchste Zeit dafür. Das Ergebnis sollte Antworten auf folgende Fragen liefern:

  • Wie sicher und leistungsfähig ist Ihre Photovoltaik-Anlage tatsächlich noch?
  • Lohnt es sich, den Solarstrom voll einzuspeisen oder die Anlage auf Eigenversorgung umzurüsten?
  • Oder ist es besser, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, für die Sie dann wieder 20 Jahre lang die EEG-Förderung in Anspruch nehmen können?

Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage sind Sie für die Sicherheit und den Schutz vor Gefahren durch diese Anlage verantwortlich. Um im Schadensfall nicht für Versäumnisse belangt zu werden, muss eine Fachperson in bestimmten Zeitabständen dokumentieren, dass die Photovoltaik-Anlage kontrolliert und geprüft wurde.

Die Wartezeiten im PV-Handwerk sind unter Umständen lang. Wir empfehlen Ihnen, den Anlagen-Check bald zu beauftragen. Wird die Anlage fachkundig und umfassend überprüft, sollten Sie mit Kosten von etwa 250-300 Euro rechnen. Analog zur regelmäßigen Hauptuntersuchung beim Auto sollte Ihnen das die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihrer PV-Anlage wert sein.

Eintragung und Änderungen im Marktstammdatenregister dokumentieren

  • Bis zum 31. Januar 2021 mussten Sie Ihre Anlage noch ins Marktstammdatenregister eintragen. Sollten Sie diese Eintragung noch nicht vorgenommen haben, holen Sie diese umgehend nach. Diese Pflicht gilt für alle PV-Anlagen – also auch wenn Sie keine EEG-Vergütung mehr erhalten.
  • Eintragen müssen sie auch künftig technische Änderungen an der Anlage, einen Betreiberwechsel, den Wechsel der Einspeiseart, sprich den Wechsel von Voll- zur Überschuss-Einspeisung und die Stilllegung.

Ist es sinnvoll, auf Eigenverbrauch umzustellen?

Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, dass Sie weniger teuren Strom aus dem Stromnetz beziehen müssen und so einen Teil Ihrer bisherigen Stromkosten einsparen. Jede erzeugte Kilowattstunde (kWh), die Sie im Haushalt selbst verbrauchen, kostet Sie bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage zunächst nur die Ausgaben für den laufenden Anlagenbetrieb: hauptsächlich für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung und Zählerkosten.

Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage finden Sie auch im "Ratgeber Photovoltaik" der Verbraucherzentrale.

Die Versicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage sollte immer geklärt sein: Melden Sie die Anlage immer bei Ihrer Gebäudeversicherung und bei Ihrer Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflicht-Versicherung an. Dort können Sie in der Regel die Anlage und das von ihr ausgehende Risiko für wenige Euro oder sogar kostenlos mitversichern lassen. Falls Sie für ihre alte Photovoltaik-Anlage noch eine spezielle Elektronikversicherung (Photovoltaik-Versicherung) haben, zahlen Sie dafür jährlich einen vergleichsweise hohen Beitrag. Nach Ablauf der EEG-Vergütung ist das meist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Kündigen können Sie die Spezialversicherung in der Regel jährlich.

Kosten für Umstellung auf Eigenverbrauch einkalkulieren

Alte Photovoltaik-Anlagen speisen den Solarstrom in der Regel vollständig ein. Damit Sie den Solarstrom künftig vorrangig selbst verbrauchen können, muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank umgeklemmt werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann es auch deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines dabei meist nötigen, neuen Zählerschranks können die Kosten (ohne den Batteriespeicher selbst) bis auf 2.000 Euro steigen.

Bevor Sie Ihre Anlage umrüsten lassen, informieren Sie sich über Zuschüsse zur Umstellung. Einige Kommunen bieten Unterstützungen für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen an.

Auf Eigenverbrauch umzustellen, kann sich lohnen

Das EEG sieht vor, dass Betreiber:innen von Ü20-Anlagen auf Eigenverbrauch umstellen können und für den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom ebenfalls die Anschlussvergütung (Marktwert Solar abzüglich Kostenpauschale, siehe oben) erhalten. Die dadurch eingesparten Stromkosten ermöglichen es zusammen mit der Überschussvergütung, auch kleine Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben, wie unsere Rechenbeispiele zeigen.

Hierbei wird unterstellt, dass Sie die Anlage zehn Jahre lang nach bestandenem Anlagen-Check weiterbetreiben können. Außerdem sollte die Umstellung nicht mit grundsätzlichen Modernisierungen der Elektroinstallation, wie beispielsweise des Zählerschranks verbunden sein. Dies würde den Weiterbetrieb kleiner Ü20-PV-Anlagen meist unwirtschaftlich machen.

Entscheidend ist hier nicht ein prozentual, sondern ein in Kilowattstunden (kWh) hoher eigener Verbrauch des erzeugten Solarstroms. Multipliziert mit dem Arbeitspreis für Strom, errechnen sich so die einsparbaren Stromkosten. Je größer die installierte Leistung der Ü20-Anlage und je höher ein sinnvoll benötigter Stromverbrauch sind, desto besser. Der Eigenverbrauch ergibt sich übrigens immer individuell aus dem Zusammenspiel von Anlagengröße, Stromverbrauch und Nutzungsverhalten.

 

Rechenbeispiel 1 (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

2 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung

1.700 kWh

Eigenverbrauch prozentual

40 %

Eigenverbrauch absolut

680 kWh

Überschusseinspeisung

1.020 kWh

Stromverbrauch

3.000 kWh

Arbeitspreis

0,33 €/kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,08 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Umrüstung auf Eigenverbrauch

200 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Ersparnis Eigenverbrauch

224 €

Überschussvergütung

82 € 

Summe

306 €

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck (300 Euro verteilt auf 10 Jahre)

30 €

jährl. Anteil Umstellung (200 Euro verteilt auf 10 Jahre)

20 €

laufende Betriebskosten

100 €

Summe

150 €

Überschuss

156 €

 

Rechenbeispiel 2 (Abschätzung)

 

Ü20 Anlage

5 kWp

Anlagenertrag

850 kWh pro kWp

Erzeugung

4.250 kWh

Eigenverbrauch prozentual

20 %

Eigenverbrauch absolut

850 kWh

Überschusseinspeisung

3.400 kWh

Stromverbrauch

3.000 kWh

Arbeitspreis

0,33 €/kWh

Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)

0,08 €/kWh

Anlagencheck

300 €

Umrüstung auf Eigenverbrauch

200 €

Weiterbetriebsperspektive

10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)

 

Einnahmen

 

Ersparnis Eigenverbrauch

280 €

Überschussvergütung

270 €

Summe

550 €

Ausgaben

 

jährl. Anteil Anlagencheck

30 €

jährl. Anteil Umstellung

20 €

laufende Betriebskosten

100 €

Summe

150 €

Überschuss

400 €

Möglicherweise spielen wirtschaftliche Aspekte auch nicht immer die ausschlaggebende Rolle. Wenn Ihnen Klimaschutz und Energiewende wichtig sind, "darf" die Anlage auch einfach nur sauberen Strom erzeugen.

Eigenverbrauch steigern, zusätzliche Nutzungen für Solarstrom einbeziehen

Kleine Schritte auf dem Weg mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen, können Sie gehen, indem Sie Ihr Verhalten ändern. Dazu zählt beispielsweise, die Wasch- oder Spülmaschine tagsüber bei Sonnenschein laufen zu lassen.

Den Eigenverbrauch von Solarstrom können Sie auch erhöhen, indem Sie weitere Anwendungsbereiche Ihres Haushalts elektrifizieren. Technisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv kann es bei zentraler Warmwasserbereitung mit Gas oder Öl sein, einen PV-Heizstab einzusetzen. Sofern sich der vorhandene Warmwasserspeicher nachrüsten lässt, lohnt es sich, über einen Heizstab nachzudenken.

Sie sparen damit Gas oder Öl ein und reduzieren Kosten für diese fossilen Energien. Unter Umständen können Sie im Sommer Ihre Heizung abstellen und schonen dadurch Brenner, Umwälzpumpe und Gebläse. Es kommt zu geringerem Verschleiß. Auch eine vorhandene Wärmepumpe kann im Sommer ebenfalls von überschüssigem Solarstrom zur Warmwasserbereitung profitieren.

Große Schritte zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gehen Sie mit einem Elektroauto oder Batteriespeicher. Beide Möglichkeiten setzen allerdings größere Investitionen voraus.

Die Alt-Anlage durch eine neue ersetzen?

Falls Sie die Alt-Anlage aus technischen Gründen nicht weiterbetreiben können oder es nicht sinnvoll ist, überlegen Sie, diese durch eine neue, deutlich leistungsstärkere PV-Anlage zu ersetzen. Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist vor allen Dingen dann lohnenswert, wenn Sie viel Strom verbrauchen oder Ihre Dachfläche groß ist. Auch wenn die Photovoltaik-Anlage deutlich an Leistung eingebüßt hat oder kostspielige Reparaturen anstehen, kann es sinnvoll sein, die Altanlage zu tauschen.

Sie erhalten nach einem Tausch die EEG-Einspeisevergütung, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, in dem Sie die neue Anlage in Betrieb nehmen, wiederum für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Sie liegt laut EEG für 2024 bei 12,87 Cent/kWh (bei Einspeisung des gesamten Solarstroms) bzw. bei 8,11 Cent/kWh (bei Teileinspeisung und Eigenverbrauch). Da die Anlagenpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist es inzwischen erschwinglich und auch wirtschaftlich sinnvoll, die vorhandene Dachfläche voll zu belegen.

Funktionstüchtige Altmodule können Sie beispielsweise im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für "Inselanlagen" verwenden oder Entwicklungshilfeprojekten zur Verfügung stellen. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die froh sind, wenn sie solche Altmodule angeboten bekommen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.

Seit Mai 2024 ist es auch möglich, ein „Repowering“ einer PV-Dachanlage umzusetzen. Dabei werden alte Solarmodule durch neue Solarmodule ersetzt und für die bisherige Anlagengröße bleibt die alte, höhere Einspeisevergütung für die Restlaufzeit erhalten. Wird bei einer 15 Jahre alten Anlage ein Repowering umgesetzt, verbleiben somit 5 Jahre der alten Vergütungshöhe für die neuen Solarmodule.   

Checkliste Was tun mit der Ü20-Photovoltaik-Anlage?

Wollen Sie Ihre Anlage über das Förderende hinaus weiterlaufen lassen, sollten Sie zuerst einen technischen Anlagen-Check beauftragen. Wenn dieser zeigt, dass die Anlage weiterhin sicher und leistungsfähig ist:

  1. Prüfen Sie, ob es sich lohnt, den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen oder ihn nach einer Umstellung auf Eigenverbrauch teilweise selbst im Haushalt zu nutzen. Helfen kann Ihnen dabei zum Beispiel der kostenlose Online-Rechner der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).
  2. Denken Sie bitte daran, dass auch für Ü20-PV-Anlagen Fristen gelten, insbesondere die Meldung im Marktstammdatenregister (z.B. Ummeldung bei Umstellung auf Eigenverbrauch) und die Meldung von Energiemengen (Einspeisung und Eigenverbrauch) am Jahresanfang.
  3. Fühlen Sie sich nicht unter Druck gesetzt: Wenn Sie nichts tun, bleibt es laut EEG bei der Volleinspeisung und Sie erhalten weiter eine Vergütung. Sie können also in aller Ruhe Ihre Optionen prüfen und umsetzen, sobald es sinnvoll erscheint.
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