Im Kampf um Neukunden setzt so mancher Energielieferant fragwürdige Methoden wie untergeschobene Stromverträge ein. Die Marktwächter haben deswegen den Anbieter E.ON verklagt.
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Das Wichtigste in Kürze:
Der Wechsel von Strom- und Gaslieferanten ist in den vergangenen Jahren immer einfacher geworden. Doch das hat auch eine Kehrseite: ungewollte Anbieterwechsel.
Kunden, die ihren Lieferanten gar nicht wechseln wollten, beschweren sich, dass ihnen ungewollt ein neuer Vertrag untergeschoben wurde. Die Marktwächter haben deswegen den Anbieter E.ON verklagt.
Wurde Ihnen ein Strom- oder Gasvertrag untergeschoben, sollten Sie sich wehren. Wir erklären Ihre Rechte und Möglichkeiten.
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Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Jahren die Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge. Betroffene berichten, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hatten.
Dies ist möglich, da der Wechsel des Strom- und Gasvertrags mittlerweile schnell und unbürokratisch durchgeführt werden kann. Für einen Lieferantenwechsel werden lediglich Name, Adresse und Zählernummer benötigt. Zudem muss sich Ihr aktueller Versorger keine Vollmacht vorzeigen lassen, wenn Ihr Neulieferant für Sie den Vertrag kündigt. Das soll den Anbieterwechsel vereinfachen und beschleunigen.
Doch genau daraus ergeben sich auch Missbrauchsmöglichkeiten. Die Krux: Der neue Versorger kann schlicht behaupten, dass ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt wurde – ohne diese tatsächlich bei Ihnen eingeholt zu haben. Sie als Kunde erfahren davon dann häufig erst nachträglich über die Auftrags- oder Kündigungsbestätigung.
Ungewollte Kündigung: Erfolgreiche Klage gegen E.ON
Nicht alle Anbieter scheinen verinnerlicht zu haben, dass der Kunde beim Vertragswechsel eine schriftliche Kündigungsvollmacht (zumindest in elektronischer Form) erteilen muss. Den Marktwächtern liegen entsprechende Beschwerden über den Energiegiganten E.ON vor. Dieser soll bei unaufgeforderten Werbeanrufen Lieferverträge angeboten und während des Gesprächs die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags per SMS eingefordert haben. Anschließend wurde offenbar ein Vertragswechsel eingeleitet, obwohl keine Vollmacht erteilt wurde. Die Marktwächter-Experten haben E.ON wegen dieses Vorgehens abgemahnt und Klage erhoben.
Nun hat das Landgericht München I entschieden, dass E.ON die Verträge ohne eine Vollmacht in Textform, nicht kündigen durfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und befindet sich aktuell in der zweiten Instanz. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Mivolta: nach Anruf ungewollter Stromvertrag
Den Marktwächtern liegen außerdem bundesweit Beschwerden über den Energieversorger Mivolta vor. Verbraucher klagen über unerwünschte Werbeanrufe des Energieunternehmens, in denen teilweise unter einem Vorwand Daten abgefragt wurden. Wichtig: Fragt ein Anrufer nach Ihren persönlichen Daten - zum Beispiel Ihrer Zählernummer - sollten Sie das Gespräch am besten beenden. Mehr Informationen zur unrechtmäßigen Vertriebstaktik von Energieunternehmen Mivolta finden Sie hier.
Fake-Gewinnspiele und Datenhändler: Die Maschen der Energielieferanten
Am häufigsten werden Stromverträge untergeschoben, wie eine Studie der Marktwächter offenlegt. Unseriöse Werber arbeiten dabei mit allen Tricks:
Einige Energieanbieter sind zunächst freundlich, werden später dann aber sehr fordernd.
Teilweise vermitteln die Energielieferanten den Eindruck, sie seien unabhängige Energieberater.
Manche Betroffene werden unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag.
In einem vorliegenden Fall gaben die unseriösen Werber vor, im Auftrag der Bundesnetzagentur anzurufen.
Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf professionelle Datenhändler zurückgreifen und so bereits bei Kontaktaufnahme über zahlreiche Informationen ihrer Gesprächspartner verfügen.
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.
Wurde Ihnen ungewollt ein Strom- oder Gasvertrag untergeschoben, dann sollten Sie sich wehren:
Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie den Vertrag bei Ihrem Neulieferanten widerrufen. Die Frist dafür beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss – allerdings nur, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich. Versenden Sie den Brief dazu ebenfalls am besten per Einschreiben mit Rückschein. Informieren Sie zudem Ihren bisherigen Anbieter darüber, dass die Kündigung nicht wirksam ist und Ihr ursprünglicher Vertrag weiterhin besteht. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der Praxis kann es allerdings dazu kommen, dass sich Ihr alter Anbieter nicht darauf einlassen will, Ihren Vertrag wieder zu den ursprünglichen Bedingungen herzustellen bzw. weiterlaufen zu lassen. Ist dies der Fall, sollten Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, in die meist teurere Grundversorgung zu fallen. Mehr zur Grundversorgung erfahren Sie hier.
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Egal, ob Energiesparen, Heizungstausch, Erneuerbare wie PV, Haussanierung oder Förderung – für jede Problemstellung bieten wir Ihnen eine Energieberatung an.
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