Saisonkalender: Obst und Gemüse frisch und saisonal einkaufen
Stand:
Tomaten zu Weihnachten, Trauben zu Pfingsten? Der Saisonkalender der Verbraucherzentrale zeigt, wann welches Obst und Gemüse bei uns wächst.
Foto:
gpointstudio / Fotolia
On
Südafrikanische Weintrauben zu Pfingsten, marokkanische Tomaten zu Weihnachten - so sieht mancher Einkauf aus. Auch im Sommer und Herbst bieten viele Supermärkte Importware an - obwohl es dann auch regionales Obst und Gemüse frisch zu kaufen gibt. Mit dem Saisonkalender "Heimisches Obst und Gemüse" unterstützt die Verbraucherzentrale alle, die mit dem Einkauf von regionalen, frischen Saisonprodukten das Klima schonen und ihren Gaumen verwöhnen wollen.
Vorteile für Umwelt, Gesundheit und Gaumen
Weite Lebensmitteltransporte, insbesondere per Flugzeug, belasten das Klima. Das gleiche gilt, wenn heimische Produkte außerhalb der Saison in beheizten Treibhäusern angebaut werden. Die Wahl heimischer Saisonware bringt dagegen Vorteile für die Gesundheit, die Umwelt und den Gaumen:
Zusätzlich zu Frische und mehr Geschmack enthält heimisches Saisonobst und -gemüse meist weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als importierte Ware.
Die kurzen Transportwege von regionaler Saisonware sparen Energie und Treibhausgase ein und schonen so das Klima.
Freilandgemüse punktet zusätzlich: Es verursacht beim Anbau bis zu 30-mal weniger klimaschädliche Gase als Produkte aus beheizten Gewächshäusern.
Die Einkaufshilfe zeigt auf einen Blick, wann Erdbeeren, Kopfsalat & Co. hierzulande im Freien reifen. Anhand von vier Symbolen wie einer Sonne oder einer Lagerkiste lässt sich schnell erkennen, in welchen Monaten das Obst und Gemüse draußen wächst oder eher aus dem Treibhaus, dem unbeheizten Folientunnel oder dem gekühlten Lager kommt.
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Nicht verfügbar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juni - November
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Dezember - Februar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juni - November
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Nicht verfügbar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): August - November
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Dezember - Februar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juli - November
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Dezember - April
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juli - November
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Dezember - Mai
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juli - Oktober
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Nicht verfügbar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): August - Oktober
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): Nicht verfügbar
Freiland (sehr geringe Klimabelastung): Juli - Oktober
Lagerware (geringe bis mittlere Klimabelastung): November - Juni
Passend zum Saisonkalender bietet die Verbraucherzentrale das Buch "Vegetarisch Kochen": Alle Rezepte sind familienerprobt, von den Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale empfohlen und vielseitig: Zu jeder Jahreszeit gibt es Suppen, Salate, Hauptspeisen – herzhaft oder süß – und Geschenke aus der Küche.
Foto: katerinavulcova / Pixabay
Wie wird Obst und Gemüse in Deutschland angebaut?
Freiland, Streuobst, Gewächshaus oder Folientunnel? Wir erklären, wie unterschiedliche Anbautechniken Einfluss auf Nachhaltigkeit und Preis haben – und warum regionale und saisonale Produkte immer eine gute Wahl sind.
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen
Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.