Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

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Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie mit unserem Musterbrief Geld nachfordern.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen, insbesondere aus den 1990er und 2000er Jahren, enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Wer so einen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen. Eine konkrete Rechenmethode hat am 9. Juli 2024 der Bundesgerichtshof in Verfahren gegen zwei Sparkassen festgelegt.
  • Bei Altverträgen geht es teilweise um einige Tausend Euro Zinsgutschrift. Aus unserer Sicht sind die BGH-Urteile auf sehr viele Sparverträge etlicher Banken anzuwenden. Noch im Jahr 2021 gab es laut BaFin etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland.
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Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. Nach Abschluss dieser Verträge sind die Marktzinssätze kontinuierlich und in erheblichem Maße gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 oder 0,001 Prozent. 

Erst ab 2022 hat sich dieser Trend umgekehrt und das allgemeine Zinsniveau ist seitdem deutlich gestiegen. Die Institute berufen sich auf eine Klausel, welche sie zur regelmäßigen Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Diese einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Sie sollten die Klausel prüfen, nachrechnen lassen und können eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten mit diversen Rechtsstreiten um die Zinsanpassung in Sparverträgen hat sich nun endlich der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer konkrete Berechnungsmethode geäußert, nach der Sparer:innen entschädigt werden müssen. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im juristischen Sinne bindend werden die Urteile nur für die beiden verklagten Sparkassen sein (Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden). Doch da es sich bei den Verträgen um Standardprodukte der Sparkassen handelt, gelten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen. Es geht um sehr viele Sparverträge in Deutschland. Noch im Jahr 2021 gab es laut BaFin etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland.

Wer sich bisher noch nicht gekümmert hat, sollte nun dringend wie folgt vorgehen:

  • Prüfen Sie, ob der eigene langfristige Sparvertrag von rechtswidrigen Klauseln betroffen ist. Einen Überblick über unwirksame Klauseln finden Sie weiter unten.
  • Fordern Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils ein. Dies ist auch drei Jahre nachdem der Sparvertrag beendet wurde noch aussichtsreich.

Im Folgenden beschreiben wir, wie Sie betroffene Verträge erkennen, und bieten einen Musterbrief zum Durchsetzen der Forderungen.

Sollten Sie durch die Neuberechnung der Zinsen am Vertragsende durch eventuelle Steuerabzüge schlechter gestellt sein, als bei jeweils korrekter Zinsgutschrift, wäre unseres Erachtens dieser Nachteil durch die Bank oder Sparkasse auszugleichen. Rechtsprechung ist uns dazu aber nicht bekannt.

Wie ist die vom BGH beschlossene Entschädigung einzuschätzen?

Die Verbraucherzentralen hatten zwar eine andere Rechenmethode gefordert, die für Verbraucher:innen insbesondere für Verträge, die in den letzten Jahren beendet wurden noch höhere Ansprüche bedeutet hätte. Den Argumenten sind die Richter aber nicht gefolgt – und nach diversen Entscheidungen anderer Gerichte gibt es nun mit dem BGH als höchster Instanz ein abschließendes Urteil.

Damit sind nun viele noch streitige Fragen geklärt und Verbraucher:innen können aus unserer Sicht klare Forderungen an Banken und Sparkassen stellen, wie zu wenig gezahlte Zinsen nachträglich zu erstatten sind. Wir gehen davon aus, dass die Urteile gegen die beiden beklagten Sparkassen auf ähnliche Verträge anderer Institute zu übertragen sind. 

Für ausweichende Reaktionen von Banken und Sparkassen und pauschale festgesetzte zu niedrige Zinsnachzahlungsangebote ist nun kein Raum mehr (siehe unter "Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklauseln vorschlägt?"). Jetzt sind den betroffenen Verbraucher:innen vorenthaltene Beträge zurückzuerstatten, die nach Schätzungen in die Milliarden Euro gehen können.

Reaktionen auf die BGH-Urteile

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum aktuellen Urteil:

"Heute ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer:innen. Prämiensparer:innen müssen eine finanzielle Entschädigung erhalten, ihnen stehen erhebliche Nachzahlungen zu."

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen:

"Nun wurde endlich Rechtssicherheit geschaffen. Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen – und das für alle Prämiensparer:innen. Es ist aus unserer Sicht nicht nötig auf weitere Urteile zu warten und Verbraucher:innen länger zappeln zu lassen."

Die kompletten Statements finden Sie beim vzbv.

Um welche Verträge geht es?

Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

vertrieben wurden. Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.

Bitte beachten Sie: 

Die vorgenannte Auflistung der Produktnamen gibt Ihnen – gemeinsam mit dem Datum des Vertragsschlusses – eine erste Orientierung, ob Ihnen Zinserstattungsansprüche zustehen können. Maßgeblich ist letztendlich aber die im Vertrag verwendete Zinsanpassungsklausel. Eine Übersicht über unwirksame Zinsklauseln finden Sie weiter unten.

Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Das zeigen anhaltende Beschwerden von Verbrauchern bei den Verbraucherzentralen und den Marktbeobachtungs-Experten.

Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus zwei Vereinbarungen zusammen:

  1. Einem variablen Grundzins und
  2. einer vereinbarten Prämie (Bonus).

Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben jährlich verzinst wird. Die Prämie erhält der Sparer zusätzlich, sie ist umso höher je länger der Sparvertrag besteht. Sie wurde in der Regel nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen. Der Anreiz solcher Verträge ist klar: Kunden werden mit einem Versprechen langfristig an Verträge gebunden.

Rechtswidrige Zinsanpassungsklausel

Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber, insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, transparent sein. Schließlich haben Verbraucher bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit oder es ergibt wirtschaftlich für sie keinen Sinn, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.

In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!

Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01Az. XI ZR 140/03Az. XI ZR 52/08Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15XI ZR 234/20). Mit weiteren Entscheidungen in Musterfeststellungverfahren (Az.: XI ZR 461/20, XI ZR 310/20, XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23) festigte er seine langjährige Rechtsprechung und stärkte erneut die Rechtsposition der Sparer:innen.

Beispiele für unwirksame Zinsklauseln finden Sie weiter unten.

Streitfragen um den Referenzwert endlich geklärt

Ist die Zinsklausel unwirksam, stellt sich im zweiten Schritt die Frage, wie der Zins korrekt zu berechnen ist.

Am 9. Juli 2024 hat der BGH entschieden, welcher Referenzzins heranzuziehen ist (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23), wenn die vertraglich vereinbarte Zinsklausel darüber keinerlei Festlegung enthält (z.B. "Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst").

In der Klage ging es um Sparverträge, bei denen nach 15 Jahren erstmals die höchste Prämienstufe erreicht ist. In diesem Fall kann die Sparkasse frühestens nach Ablauf von 15 Jahren zur Kündigung berechtigt sein, weshalb dann der Referenzzins mit der Kennung WU9554 der Bundesbank anzuwenden ist. Dieser Zinssatz spiegelt die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren. Dieser Zinssatz komme der typisierten Spardauer bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe nach 15 Jahren hinreichend nahe, so der BGH.

Die Verbraucherzentralen kommen damit auf Nachzahlungen im Mittel von 1.000 bis 2.000 Euro an betroffene Kund:innen. Der BGH hat die vom Oberlandesgericht Dresden bestimmte Zinsberechnung für interessengerecht befunden.

Gleitender Zinssatz? Nur wenn ausdrücklich vereinbart!

Der BGH hat in den verhandelten Fällen, bei denen die Zinsberechnungsmethode insgesamt durch den Vertrag nicht festgelegt worden war, entschieden, dass ein gleitender Zinssatz nicht interessengerecht sei. Die Verbraucherzentralen hatten dagegen einen gleitenden Zins als Referenzwert für sach- und interessengerecht gehalten.

Ein gleitender Zins entspricht dem Durchschnitt einer Reihe von Monatswerten. Auch das Gesamtguthaben des Sparvertrags, das monatlich verzinst wird, besteht aus Sparleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten seit Vertragsschluss erbracht wurden.

Selbst die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken hatten lange Zeit argumentiert, dass sie zur Zinsanpassung einen gleitenden Zinssatz verwenden würden.

Damit ist ein gleitender Zinssatz nur noch in den Fällen heranzuziehen, in denen dieser ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.

Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklauseln vorschlägt?

In der Vergangenheit verschickten einige Kreditinstitute Briefe an Kund:innen, deren Sparvertrag die rechtswidrige Zinsanpassungsklausel enthält. Die Angebote gereichten aber oft den Instituten zum Vorteil, und weniger den Kundinnen und Kunden. Prüfen Sie daher diese Angebote kritisch. Folgende Sachverhalte sind den Verbraucherzentralen bekannt:

Neuabrechnung des Sparvertrags mit zu geringer Nachzahlung

Prüfen Sie die Parameter der Neuabrechnung. Teilweise wurden auch pauschale Nachzahlungen angeboten. Diese können deutlich geringer sein als der Zinsanspruch, der Ihnen auf Grundlage einer korrekten, aber aus Sicht der Institute aufwändigen, Nachberechnung zustünde.

Gut zu wissen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kreditinstitut die Berechnung auf Basis des Referenzwerts, den der BGH mit seiner Entscheidung vom 9. Juli 2024 festgelegt hat, berechnet hat, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Vorzeitige Vertragsauflösung gegen Prämie

Seien Sie kritisch, wenn Ihnen eine Vertragsauflösung angeboten wird, auch wenn Sie dafür eine extra Prämie erhalten. Meist ist die angebotene Prämie geringer als die, die das Kreditinstitut bezahlen müsste, wenn der Vertrag bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fortgesetzt wird.

Neues Zinsanpassungsverfahren

Einige Institute möchten eine neue Zinsanpassung vereinbaren. Dabei behaupten sie, mit der neuen Zinsklausel würden sie die aktuelle Rechtsprechung umsetzen. Erfahrungsgemäß wählen die Institute hier aber Parameter, die für sie selbst vorteilhaft sind. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie eine unabhängige Bewertung der neuen Zinsklausel erhalten möchten.

Wichtig: Solange der Sparvertrag noch läuft, besteht kein Zeitdruck, eine neue Vereinbarung abzuschließen oder eine Nachzahlung auszuhandeln.

Auch wichtig zu wissen: Sobald der Sparvertrag rechtmäßig beendet ist, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist. Zum 31. Dezember 2024 könnten also Ansprüche verjähren aus Verträgen, die in 2021 beendet wurden. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig und so, dass die Verjährung gehemmt wird (siehe "Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!").

Welche Banken sind betroffen?

Tausende von Verträgen haben die Verbraucherzentralen bundesweit bereits rechtlich überprüft. Hierbei wurden den Verbraucherzentralen Sparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln von nachfolgenden Anbietern vorgelegt. 

Bitte beachten Sie: Die Nennung eines Instituts in der nachfolgenden Liste bedeutet, dass den Verbraucherzentralen bekannt ist, dass diese Institute unwirksame Klauseln verwenden. Umgekehrt bedeutet das aber nicht, dass jeder bei dieser Bank oder Sparkasse abgeschlossene Vertrag unwirksam ist. Maßgeblich ist die im Vertrag verwendete Zinsanpassungsklausel. 

Wenn Ihre Sparkasse oder Ihre Bank nicht in der Liste auftaucht, bedeutet das umgekehrt nicht, dass es dort keine Verträge mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln gibt. Gut möglich, dass die Verbraucherzentralen von dem Institut einfach noch keinen Vertrag überprüft haben.

Eine Übersicht über unwirksame Zinsklauseln finden Sie weiter unten. 

Baden-Württemberg

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
BBBank eGBBBank-SparPlus
BW BankExpress 2000
Vermögenssparen Plus
Heidelberger VolksbankVorsorgePlan
Kreissparkasse BiberachScala
VorsorgePlan
Kreissparkasse HeidenheimPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse HeilbronnScalaVorsorge
Kreissparkasse ReutlingenScala
VorsorgePlus
Kreissparkasse SigmaringenScala
VorsorgePlus
Kreissparkasse TübingenVorsorgePlus
Kreissparkasse WaiblingenScala
PSD Bank KarlsruhePrämiensparen flexibel
Raiffeisenbank Denzlingen-SexauTopsparplan Bonus
Raiffeisenbank SüdhardtVorsorgeplan
Sparkasse BodenseePrämiensparen flexibel
Sparkasse Bonndorf-StühlingenPrämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Engen-GottmadingenPrämiensparen flexibel
Sparkasse Freiburg-Nördlicher BreisgauVorsorgesparen
Sparkasse GengenbachPrämiensparen flexibel
Sparkasse Haslach-ZellPrämiensparen flexibel
Sparkasse Hegau-BodenseePrämiensparen flexibel
Sparkasse HeidelbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse HochrheinPrämiensparen flexibel
Sparkasse HochschwarzwaldPrämiensparen flexibel
Sparkasse KarlsruhePrämiensparen flexibel
Sparkasse KinzigtalPrämiensparen flexibel
Sparkasse KraichgauPrämiensparen flexibel
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-SinsheimJahrtausend-Sparvertrag
Sparkasse Lörrach-RheinfeldenPrämiensparen flexibel
Sparkasse MarkgräferlandPrämiensparen flexibel
Sparkasse Neckartal-OdenwaldPrämiensparen flexibel
Sparkasse Offenburg/OrtenauPrämiensparen flexibel, Zuwachssparen
Sparkasse Pforzheim CalwPrämiensparen flexibel
Sparkasse Pfullendorf-MeßkirchVorsorgePlus
Sparkasse Rastatt-GernsbachPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein Neckar NordPrämiensparen flexibel, Flexsparen
Sparkasse Salem-HeiligenbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse Schwarzwald-BaarPrämiensparen flexibel
Sparkasse Staufen-BreisachPrämiensparen flexibel
Sparkasse TauberfrankenPrämiensparen flexibel
Sparkasse UlmScala, VorsorgePlus
Sparkasse WiesentalPrämiensparen flexibel
Sparkasse WolfachPrämiensparen flexibel
Steyler BankMissions-Bonus-Sparplan
Volksbank am WürttembergVorsorge-Ansparplan
Volksbank Baden-Baden RastattVAP Plus
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eGVR Sparconcept Fix
Volksbank Breisgau NordAnsparplan
VR Bonusplan
VR Vorsorge-Ansparplan
Ziel-Sparplan Bonus plus
Volksbank Bruchsal-BrettenBonusplan
VR Bonusplan
Volksbank KraichgauBonusplan
VorsorgePlan
Volksbank KurpfalzBonusplan
Prämiensparen flexibel
Ziel-Sparplan
Volksbank LahrVR Bonusplan
Volksbank Mittlerer SchwarzwaldVorsorgePlan
Volksbank MosbachVR Bonusplan flexibel
Volksbank MünsingenVorsorgePlan
VorsorgePlan Ansparplan
Volksbank Main-TauberZiel-Sparplan
Volksbank NeckartalBonusplan
Volksbank StaufenVorsorgePlan Ansparplan
VR VorsorgePlan
Volksbank ÜberlingenVolksbank Sparplan
VR Bank MittelbadenVR VorsorgePlan Ansparplan
VR-Bank Neckar-EnzZukunft
VR-Bank OstalbVR ZielSparen
VR Bank Rhein-NeckarBonusplan
Volksbank BühlVR-Bonusplan
Bayern

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse Garmisch-PartenkirchenPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse KelheimPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse München Starnberg EbersbergPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse Traunstein-TrostbergPrämiensparen flexibel
Raiffeisenbank BibertgrundVorsorgePlan
Raiffeisenbank EssenbachZiel-Sparplan
Sparda-Bank MünchenSparda-Multi-Sparplan
Sparkasse AllgäuPrämiensparen flexibel
Sparkasse Altötting-MühldorfPrämiensparen flexibel
Sparkasse Amberg-SulzbachPrämiensparen flexibel
Sparkasse AnsbachPrämiensparen flexibel
Sparkasse Aschaffenburg-AlzenauPrämiensparen flexibel
Sparkasse Bad KissingenPrämiensparen flexibel
Sparkasse Bad Neustadt a.d. SaalePrämiensparen flexibel
Sparkasse BambergPrämiensparen flexibel
Sparkasse BayreuthPrämiensparen flexibel
Sparkasse Coburg-LichtenfelsPrämiensparen flexibel
Sparkasse DachauPrämiensparen flexibel
Sparkasse DeggendorfPrämiensparen flexibel
Sparkasse Dillingen-NördlingenPrämiensparen flexibel
Sparkasse Erding DorfenPrämiensparen flexibel
Sparkasse FreisingPrämiensparen flexibel
Sparkasse Freyung-GrafenauPrämiensparen flexibel
Sparkasse FürstenfeldbruckPrämiensparen flexibel
Sparkasse FürthPrämiensparen flexibel
Sparkasse Günzburg-KrumbachVorsorgePlus
Sparkasse HochfrankenPrämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis ChamPrämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. AischPrämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis SchwandorfPrämiensparen flexibel
Sparkasse Ingolstadt EichstättPrämiensparen flexibel
Sparkasse Kulmbach-KronachPrämiensparen flexibel
Sparkasse LandshutPrämiensparen flexibel
Sparkasse Mainfranken WürzburgPrämiensparen flexibel
Sparkasse Memmingen-Lindau-MindelheimPrämiensparen flexibel
Sparkasse Miltenberg-ObernburgPrämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelfranken-SüdPrämiensparen flexibel
Sparkasse Neumarkt-ParsbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse Neu-UlmPrämiensparen flexibel
Sparkasse Niederbayern-MittePrämiensparen flexibel
Sparkasse NürnbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse OberlandPrämiensparen flexibel
Sparkasse Oberpfalz NordPrämiensparen flexibel
Sparkasse OchsenfurtPrämiensparen flexibel
Sparkasse PassauPrämiensparen flexibel
Sparkasse PfaffenhofenPrämiensparen flexibel
Sparkasse RegensburgPrämiensparen flexibel
Sparkasse RosenheimPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rosenheim-Bad AiblingPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rottal-InnPrämiensparen flexibel
Sparkasse SchweinfurtPrämiensparen flexibel
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen HöchstadtPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse AugsburgPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse DachauPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse MünchenPrämiensparen flexibel
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab VohenstraußPrämiensparen flexibel
VR-Bank Augsburg-OstallgäuVorsorge
VR Bank LandshutZielSparen Wohnen
Berlin

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Berliner SparkasseVorsorgesparen
Vorsorgesparen Prämiensparen
Sparda-Bank BerlinSpardaPlan Anspar
Brandenburg

 

Name des ProduktsName des Kreditinstituts
Mittelbrandenburgische Sparkasse in PotsdamPrämiensparen flexibel, Vorsorgesparen flexibel
Sparkasse BarnimPrämiensparen flexibel
Sparasse Elbe-ElsterPrämiensparen flexibel
Sparkasse Märkisch-OderlandPrämiensparen flexibel
Sparkasse NiederlausitzPrämiensparen flexibel
Sparkasse Oder-SpreePrämiensparen flexibel
Sparkasse Ostprignitz-RuppinPrämiensparen flexibel
Sparkasse PrignitzPrämiensparen flexibel
Sparkasse SchwedtPrämiensparen flexibel
Sparkasse Spree-NeißePrämiensparen flexibel, Prämiensparplan
Sparkasse UckermarkPrämiensparen flexibel
Bremen

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Die Sparkasse in BremenPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse Wesermünde-HadelnPrämiensparen flexibel
Hessen

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Frankfurter SparkasseVermögensplan
Kasseler SparkasseVermögensplan
Kreissparkasse Groß-GerauVermögensplan
Nassauische SparkasseSparvertrag
Sparda-Bank FrankfurtSparda AnsparPlan
Sparkasse DieburgPrämiensparen flexibel
Sparkasse OdenwaldkreisVermögensplan
VR Bank FuldaVR Bonusplan
Wiesbadener VolksbankBonusplan
Mecklenburg-Vorpommern

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Müritz-SparkassePrämiensparen flexibel
Sparkasse Neubrandenburg-DemminPrämiensparen flexibel
VR Bank SchwerinVorsorge AnsparPlan
Niedersachsen

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse FallingbostelPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse Grafschaft DiepholzPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse HildesheimPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse VerdenPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse WalsrodePrämiensparen flexibel
Sparkasse DuderstadtPrämiensparen flexibel
Sparkasse EinbeckPrämiensparen flexibel
Sparkasse GöttingenPrämiensparen flexibel
Sparkasse HannoverPrämiensparen flexibel
Sparkasse Hildesheim Goslar PeinePrämiensparen flexibel
Sparkasse MündenPrämiensparen flexibel
Sparkasse OsnabrückPrämiensparen flexibel
Sparkasse Osterode im HarzPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rotenburg OsterholzPrämiensparen flexibel
Sparkasse Uelzen Lüchow-DannenbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse Hameln-WeserberglandPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Bad PyrmontPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse WunstorfVorsorgesparen
NRW

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse BorkenVorsorgePlus
Kreissparkasse Halle (Westf.)S-Prämiensparvertrag flexibel
Kreissparkasse KölnPrämiensparen flexibel
Vermögensplan
Kreissparkasse WestmünsterlandVorsorgePlus
PSD Bank Rhein-RuhrBonus Sparplan
Sparda Bank WestVorsorgesparen flexibel
Sparkasse AachenVorsorgesparen
Sparkasse an der LippePrämiensparen flexibel
Sparkasse Arnsberg-SundernPrämiensparen flexibel
Sparkasse Bergkamen-BönenPrämiensparen
Sparkasse DortmundPrämiensparen flexibel
Sparkasse DuisburgPrämiensparen flexibel
Sparkasse GelsenkirchenPrämiensparen flexibel
Sparkasse GummersbachPrämiensparen flexibel
Sparkasse HammPrämiensparen flexibel
Sparkasse KölnBonnPrämiensparen flexibel
Sparkasse KrefeldPrämiensparen flexibel
Sparkasse LippstadtPrämiensparen
Prämiensparen flexibel
Sparkasse Minden-LübbeckePrämiensparen
Sparkasse Mülheim an der RuhrPrämiensparen flexibel
Sparkasse Münsterland OstVorsorgePlus
Sparkasse Paderborn DetmoldVorsorgePlus
Sparkasse Radevormwald-HückeswagenVorsorgePlus
Sparkasse SchwertePrämiensparen
Sparkasse SiegenPrämiensparen
Sparkasse WestmünsterlandPrämiensparen
Prämiensparen flexibel
Vermögensplan
VorsorgePlus
Stadtsparkasse DüsseldorfPrämiensparen
Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse MönchengladbachPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse SolingenPrämiensparen flexibel
Städtische Sparkasse zu SchwelmPrämiensparen flexibel
Volksbank GronauRentePlus
Volksbank Herford-Mindener LandVR Bonusplan
Volksbank Münsterland NordBonusplan
Volksbank Rhein-RuhrVR Bonusplan
BonusplanVolksbank Südmünsterland-Mitte
Rheinland-Pfalz

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse BirkenfeldPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse Bitburg-PrümPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse GrünstadtPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse KaiserslauternPrämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Kreissparkasse Rhein-HunsrückPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse Westerwald-SiegPrämiensparen flexibel
Sparda Bank SüdwestPrämiensparen flexibel
Sparkasse DonnersbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse Germersheim KandelPrämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel HunsrückPrämiensparen flexibel
Sparkasse NeuwiedPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-HardtPrämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-HunsrückPrämiensparen flexibel
Sparkasse StarkenburgVermögensplan
Sparkasse Südliche WeinstraßePrämiensparen flexibel
Sparkasse SüdwestpfalzPrämiensparen flexibel
Sparkasse TrierPrämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Westerwald-SiegPrämiensparen flexibel
Sparkasse Worms-Alzey-RiedPrämiensparen flexibel
Vereinigte VR Bank Kur- und RheinpfalzBonusplan
Vereinigte VR Bank SpeyerBonusSparplan flexibel
Volksbank KaiserslauternBonusplan
VR Bank MittelhaardtVR Bonusplan
WesterwaldbankVR-RentePlus
Saarland

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse SaarpfalzS-Trend
Kreissparkasse St. WendelPrämiensparen flexibel
Sparkasse Merzig-WadernPrämiensparen flexibel
Sparkasse SaarbrückenPrämiensparen flexibel
Sparkasse St. WendelPrämiensparen flexibel
Sachsen

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
ErzgebirgssparkassePrämiensparen flexibel
Kreissparkasse BautzenPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse DöbelnPrämiensparen flexibel
Ostsächsische Sparkasse DresdenPrämiensparen flexibel
Sparkasse ChemnitzPrämiensparen flexibel
Sparkasse LeipzigPrämiensparen flexibel
Sparkasse MeißenPrämiensparen flexibel
Sparkasse MittelsachsenPrämiensparen flexibel
Sparkasse MuldentalPrämiensparen flexibel
Sparkasse Oberlausitz-NiederschlesienPrämiensparen flexibel
Sparkasse VogtlandPrämiensparen flexibel
Sparkasse ZwickauPrämiensparen flexibel
Sachsen-Anhalt

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
HarzsparkasseVermögenssparen flexibel, Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Anhalt-BitterfeldPrämiensparen flexibel
Kreissparkasse BördePrämiensparen flexibel
Kreissparkasse StendalPrämiensparen flexibel
SaalesparkassePrämiensparen flexibel
SalzlandsparkassePrämiensparen flexibel
Sparkasse Altmark WestPrämiensparen flexibel
Sparkasse BurgenlandkreisPrämiensparen flexibel
Sparkasse Jerichower LandPrämiensparen flexibel
Sparkasse Mansfeld-SüdharzPrämiensparen flexibel
Sparkasse WittenbergPrämiensparen flexibel
Sparkasse DessauPrämiensparen flexibel
Stadtsparkasse MagdeburgPrämiensparen flexibel
Schleswig-Holstein

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Förde-SparkassePrämiensparen flexibel
Gewoba NordPrämiensparen
Nord-Ostsee SparkassePrämiensparen flexibel
Sparkasse HolsteinPrämiensparen flexibel
Thüringen

 

Name des KreditinstitutsName des Produkts
Kreissparkasse EichsfeldS-Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Saale-OrlaMEGA-Sparplan
Rhön-Rennsteig-SparkasseVermögensplan
Sparkasse Jena-Saale-HolzlandS-Vermögensplan
Sparkasse MittelthüringenVermögensplan
Wartburg SparkasseVermögensplan

Wer einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie oder Bonus hat, sollte sich seinen Vertrag genauer ansehen. Taucht der Name des Produkts in obiger Liste auf und stammt er aus den 1990er und 2000er Jahren, stehen die Chancen gut, dass er eine rechtswidrige Klausel enthält und Sie Zinsen nachfordern können. Ansonsten schauen Sie sich die Klausel im Vertrag an: Ermöglicht sie der Bank eine einfache Zinsänderung, ohne dass Sie nachvollziehen können, wie genau die Zinsänderung stattfinden soll, oder enthält er gar keine Vereinbarung dazu, könnte das ein Hinweis sein. Beispiele für unwirksame Zinsklauseln finden Sie weiter unten. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.

Um wie viel Geld geht es und was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollten Sie Ihre Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief. Sie haben Anspruch auf korrekte Zinsberechnung - auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit!

Die Verbraucherzentralen haben bereits mehr als 10.000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen haben Verbraucher:innen im Mittel 1.000 bis 2.000 Euro an Zinsen zu wenig erhalten. Die aktuellen BGH-Urteile bestätigen das. Die Höhe der Zinsnachforderung hängt vom regelmäßigen Sparbeitrag ab sowie der Vertragslaufzeit und dem verwendeten von der Sparkasse verwendeten Referenzzins. Lassen Sie Ihre Sparverträge von den Verbraucherzentralen nachrechnen, um zu prüfen, wie viel Zinsen in Ihrem Fall fällig gewesen wären.

Rechtliche Verfahren der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen sind auch gegen eine Reihe weiterer Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken aktiv geworden, gegen einige davon auch im Rahmen der Ende 2018 geschaffenen Möglichkeit einer Musterklage.

Zahlreiche Verbraucher haben sich solchen Verfahren bereits angeschlossen, zuletzt wurde im Juli 2022 eine weitere Klage eingereicht. Unserer Ansicht nach können die neuen Urteile des BGH vom 9. Juli 2024 auf etliche weitere Verfahren und Sparverträge bei verschiedenen Instituten angewendet werden.

Nachfolgend finden Sie Beispiele für rechtswidrige Zinsklauseln. 

Bitte beachten Sie: Die unwirksamen Zinsklauseln sind hier vollständig wiedergegeben. Enthält Ihr Vertrag also eine der nachfolgenden Formulierungen und weitere Angaben zur Zinsberechnung, können Sie nicht automatisch von einer Unwirksamkeit Ihrer Zinsklausel ausgehen. 

Außerdem können die Verbraucherzentralen nicht sagen, ob sich die Institute heute noch auf die ursprünglich vereinbarten (unwirksamen) Klauseln berufen. Denkbar ist auch, dass sie mit ihren Kund:innen neue vereinbart haben oder einfach neue Klauseln verwenden, ohne diese jemals mit ihren Kund:innen vereinbart zu haben. Die wirksame Einbeziehung der neuen Klauseln sollten Sie dann im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder im Ombudsmannverfahren kritisch hinterfragen.  

Beispiele für rechtswidrige Zinsklauseln

Zins zur Zeit x,xx% variabel.

Der Zinssatz beträgt z.Z. x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit x,xx % verzinst.

Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins auf den Prämiensparvertrag, derzeit x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel verzinst. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.

Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz.

Der jeweils gültige Zinssatz ist im Kassenraum ausgehängt.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Es gelten die Konditionen lt. Aushang im Kassenraum.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben. Seine Höhe beträgt derzeit x,xx%.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. x,xx%, am Ende eines Sparjahres eine (un)verzinsliche Prämie…

Das angesparte Guthaben wird zur Zeit mit x,xxx% verzinst. Die Bank kann diesen Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen. Den jeweils gütligen Zinssatz gibt die Bank im Preisaushang bekannt.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils für das Vorsorgesparen Scala geltenden, aus dem Preisaushang ersichtlichen Zinssatz (Grundverzinsung) einen Zusatzzins (Bonus).

Für das Sparguthaben vergütet die Sparkasse eine variable, kapitalabhängige Verzinsung (aktuelle Zinssätze und Beitragsstaffelung siehe besonderer Aushang).

Das Sparguthaben des Sparers wird während der Ansparphase variabel mit zzt. X,xx % p.a. verzinst (Grundzinsen). Eine Änderung tritt mit der Änderung des Preisaushangs in Kraft.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Die Sparkasse zahlt neben dem jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art bei Beendigung des Vertrages zusätzliche eine unverzinsliche Prämie…

Der Zinssatz beträgt bei Vertragsabschluss: x,xx% pa. Unter Voraussetzung der monatlichen Ratenzahlung vergütet die Bank für das eingezahlte Guthaben einen variablen Sonderzinssatz. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz anzupassen. Sie gibt den jeweiligen Zinssatz durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

Diese Spareinlage wird z.Zt. mit y% jährlich verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit den von ihr für Spareinlagen dieser Sparform festgesetzten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu senken.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz (Basiszins), der jeweils in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht ist, verzinst. Die Bank kann den Basiszins veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Die Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepaßt.

Der Zinssatz für die Spareinlage ist variabel und paßt sich den jeweiligen Marktgegebenheiten an.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Zt. X%. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst. Dieser beträgt z.Zt. X%. Und kann den jeweiligen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angepaßt werden. Den jeweiligs gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

[anfänglicher Zinssatz nicht genannt] Zusätzlich zu dem aus dem Aushang ersichtlichen Zinssatz erhält der Sparer am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche Prämie gemäß der nachfolgenden Staffel auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres.

Die Spareinlage wird mit einer variablen Basisverzinsung verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die Zinsen entsprechend dem von ihr für Spareinlagen dieser Sparform jeweils festgelegten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu senken oder zu erhöhen. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisaushang bekanntgegeben.

Das jeweilige Gesamtguthaben … wird derzeit nach der folgenden, einlagenabhängigen Staffelung verzinst: Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Die Zinssätze für die Staffelung werden jeweils zur Quartalsmitte für den darauf folgenden Zeitraum neu festgesetzt und durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben.

Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit x,xxxx% p.a. verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszins veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes [es folgt ein Text mit Leerfeldern, die nicht ausgefüllt sind]

Die Sonderzinsvereinbarung für die Zinsstaffel gilt gem. Ziff. 3 vom Tag der Einzahlung an und ist in der Höhe der Verzinsung freibleibend. [Ziff3] Der Zinssatz für die Einlage ist vom täglich ermittelten Guthaben auf dem Vermögensparen Plus-Konto abhängig. Die Betragsgrenze und die davon abhängige Verzinsung für den jeweiligen Zinssatz gliedert sich in Folgende Stufen: Änderungen der Zinssätze werden im "Sparen lohnt sich" bekannt gemacht.

Ich finde meine Zinsklausel nicht in der Liste bzw. meine Bank behauptet, ihre Zinsanpassungsklausel sei wirksam.

Je nach Datum des Vertragsschlusses befinden sich ganz unterschiedliche Zinsklauseln in den Verträgen. Ganz grob gilt: Je länger Ihr Vertragsschluss zurückliegt, umso eher ist die Klausel unwirksam. Das gilt insbesondere für Verträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren.  

Der Grund ist einleuchtend: Natürlich beobachten auch Banken und Sparkassen die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofes. Dieser hat seit 2001 in verschiedenen Entscheidungen Zinsklauseln für unwirksam erklärt und zugleich auch Anforderungen an wirksame Zinsklauseln formuliert. Banken und Sparkassen haben diese Hinweise in ihren neueren Verträgen aufgegriffen und die Zinsklauseln entsprechend umformuliert oder die bis dahin genutzten Formulierungen ergänzt.

Das alleine ist natürlich kein Garant, dass die neueren Zinsanpassungsklauseln einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Allerdings gibt es zu diesen neuen Klauseln eher noch kein Urteil, auf das Sie sich berufen können. Auch dürften diese Klauseln nicht so eindeutig rechtswidrig sein, wie es bei Altverträgen der Fall ist, sodass Ihr Risiko, vor Gericht zu unterliegen, entsprechend höher ist. 

Befindet sich Ihre Zinsklausel nicht in unserer Auflistung unwirksamer Klauseln und finden Sie auch sonst keine Urteile zu dieser Klausel, können Sie sich anwaltlich beraten lassen. Auch Ihre Verbraucherzentrale bietet entsprechende Beratungen an. Seien Sie sich darüber auch im Klaren, dass das Ergebnis einer solchen Beratung gerade bei jüngeren Verträgen eben auch sein kann, dass die Zinsklausel wohl zulässig ist oder ein Vorgehen gegen Ihre Bank mit einem höheren Kostenrisiko verbunden ist. 

Alternativ können Sie zunächst auch den Ombudsmann einschalten und versuchen, darüber eine Überprüfung Ihrer Zinsanpassungsklausel sowie darauf aufbauend eine Entscheidung zum Erstattungsanspruch zu erreichen.

Sollten die Verbraucherzentralen von Gerichtsentscheidungen zu neueren Zinsklauseln erfahren oder sie selber erstreiten, werden sie diese in der Liste unwirksamer Klauseln ergänzen.  

Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!

Die Verjährungsfrage wurde vom BGH bereits 2021 eindeutig entschieden. Der BGH hat - übereinstimmend mit der von den Verbraucherzentralen vertretenen Rechtsauffassung - Folgendes festgestellt: Die Ansprüche der Verbraucher auf weitere Zinsbeträge aus den Sparverträgen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig.

Das bedeutet, dass für Ihre eventuellen Ansprüche zum Jahresende 2024 Verjährung eintritt, sofern der Sparvertrag 2021 rechtmäßig beendet wurde. Bei Verträgen, die 2020 und davor beendet wurden, könnten sich die Institute auf den Einwand der Verjährung berufen. Prüfen Sie daher, gegebenenfalls rechtzeitig bis Jahresende Maßnahmen zu ergreifen, die die Verjährung hemmen.

Wie kann ich die Verjährung hemmen?

Dafür gibt es unterschiedliche Wege: Beispielsweise können Sie als Sparkassenkunde eine individuelle Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter www.dsgv.de einreichen. Weitere Schlichtungsstellen finden Sie auf der Website der BaFin. Erkundigen Sie sich vorab, ob das Verfahren die Verjährung hemmt. Alternativ hemmt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Einreichung einer Klage die Verjährung.

Einwand: Keine Unterlagen mehr? Das halten wir davon!

Einige Institute versuchen Ansprüche von Verbrauchern mit dem Einwand abzuwehren, dass keine Unterlagen mehr vorlägen. Sie argumentieren mit der gesetzlichen Aufbewahrungsplicht, die 10 Jahre betrage. Wir halten diesen Einwand für vorgeschoben und nicht nachvollziehbar. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bezieht sich auf steuerrelevante Geschäftsunterlagen. Wir gehen stattdessen davon aus, dass Geldinstitute Unterlagen zu noch laufenden Verträgen nicht vernichten. Um Ihre Ansprüche zu belegen, genügen eine Vertragskopie bzw. die (entwerteten oder ungültig gemachten) Sparbücher.

Rechtsberatung in NRW

Spezialisierte Rechtsanwält:innen der Verbraucherzentrale beraten Sie zu Fragen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes. Typische Beratungsthemen sind etwa Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei einer Kapitalanlage, Kündigungen hochverzinster Bausparverträge oder rechtliche Bewertung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Auch bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Bank bezüglich finanzieller Schäden durch gestohlene Bankkarten und gehackte (Online-)Konten unterstützen wir Sie. Hier erfahren Sie mehr und können einen Termin vereinbaren.

 

Sammelklagen zu Prämiensparverträgen

Die Verbraucherzentralen werfen Sparkassen vor, Zinsen für Prämiensparverträge falsch ermittelt und Verträge zu Unrecht gekündigt zu haben. Mit den Klagen sollen Betroffene die Zinsen erhalten, die ihnen zustehen und Verträge fortsetzen dürfen, wenn sie das wünschen.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.