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Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit jungen Familien stehen, wie Hebammen, Still- und Laktationsberater:innen, Präventionsassistenten:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, Medizinische Fachangestellte in Praxen von Frauenärzt:innen und Kinder- und Jugendärzt:innen, Erzieher:innen, Tagesmütter/-väter und Familienpfleger:innen können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro erhalten.