Einspruch gegen Telefonrechnung: mit unseren interaktiven Briefvorlagen

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Reagieren Sie auf eine falsche Telefon- oder Handyrechnung und erstellen Sie das passende Schreiben: mit nur wenigen Klicks und kostenlos.
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Hier finden Sie das passende Schreiben, falls auf Ihrer Telefon- oder Handyrechnung unberechtigte Posten auftauchen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie für Dinge zahlen sollen, die Sie nicht auf Mobilfunkrechnung gekauft haben.

Am sichersten ist es, wenn Sie den fertigen Brief als Einschreiben verschicken, um im Streitfall einen Beleg zu haben.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt. Achtung, Sie sollten das Schreiben innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung abschicken!

Fordern Sie einen Entgeltnachweis und lassen Sie sich Rechnungsposten erklären
Wenn Sie unsicher sind, worauf sich einzelne Posten der Telefonrechnung beziehen, können Sie hiermit einen Entgeltnachweis anfordern. Auf diesen können Sie bestehen, auch wenn Sie auf einen Einzelverbindungsnachweis verzichtet haben.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Legen Sie beim Anbieter Einspruch gegen die Rechnung ein
Wenn Ihre Telefonrechnung Posten aufweist, die Sie nicht nachvollziehen können, sollten Sie der Rechnung am besten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt widersprechen. Das passende Schreiben können Sie sich hier generieren.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Wiederholen Sie Ihren Einspruch
Wenn Sie gegen die Telefonrechnung bereits bei Ihrem Telefonanbieter Einspruch eingelegt haben und noch immer vergeblich auf die Erstattung des bereits eingezogenen Betrags warten, dann können Sie sich hiermit noch einmal an das Unternehmen wenden.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

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Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.