Erste Schritte, wenn die Schulden drücken

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Bei knappen Kassen heißt es zunächst, sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Auch wenn die Finanzlage düster ist, sollten Miete und Energiekosten vor allem anderen bezahlt werden.
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Kassensturz mit Haushaltsbuch

Bei knappen Kassen heißt es zunächst, sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Ein Haushaltsbuch hilft, um vom Einkauf über die Zuzahlung zum Rezept bis hin zur fälligen Stromrechnung alle Ausgabenposten festzuhalten. Dabei zeigt sich dann schnell, an welchen Positionen es liegt, dass am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Aber auch mögliche Einsparpotenziale lassen sich da leicht erkennen: Zeitschriften Abos oder teure Handyverträge können dann ebenso auf den Prüfstand gestellt werden wie hohe Ausgaben für Strom oder Versicherungen. Der erste Schritt ist, alle Ausgaben zu notieren. Tipps dazu sowie eine Vorlage finden Sie hier.

Zahlungsprioritäten setzen

Auch wenn die Finanzlage düster ist, sollten Miete und Energiekosten vor allem anderen bezahlt werden. Denn die Kündigung kann drohen, wenn man bei Mietzahlungen zweimal in Rückstand gerät. Und auch bei Strom und Gas wird der Versorgungshahn abgedreht, wenn bei Abschlägen oder der Schlussrechnung ein Minus von mehr als zwei Abschlägen und mindestens 100 Euro aufläuft und dies auch auf eine Mahnung hin nicht ausgeglichen wird.

Nicht einschüchtern lassen

Mit aggressiven Mahn- und Einschüchterungsschreiben versuchen Inkassobüros und Rechtsanwälte immer wieder, Druck auszuüben und Zahlungen zu erhalten. Inkassobüros schrecken dabei auch nicht davor zurück mit Strafanzeige zu drohen, wenn man Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt. Davon sollte man sich keinesfalls einschüchtern lassen, sondern die Rechtmäßigkeit der Forderung in Ruhe prüfen und sich beraten lassen. Denn wer nur einen Cent zahlt, hat die Forderung möglicherweise damit anerkannt!

Abbuchungen kontrollieren

Kontoauszüge und Telefonrechnungen unbedingt regelmäßig überprüfen! Nicht selten ziehen dubiose Gewinnspielfirmen Beträge für vermeintlich am Telefon oder übers Internet abgeschlossene Abo Verträge ungefragt ein. Bei unberechtigten Abbuchungen gilt es, schnell zu reagieren und sich Hilfe in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu suchen.

Schuldenbremse ziehen

Wenn Mahnbescheide kommen, sich unbezahlte Rechnungen türmen oder Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können, ist schnelle Hilfe durch eine anerkannte Schuldnerberatung gefragt. Hier hilft dann nur eine umfassende Beratung, um die Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.