Gläubiger-Übersicht

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Liegt bereits eine Überschuldung vor, das heißt, dass die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle Ausgaben zu decken, ist vor allem wichtig: Überblick behalten! Dafür ist eine Liste mit allen Gläubigern immer hilfreich.
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Gibt es bereits eine Überschuldung – das heißt, die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um alle Ausgaben zu decken – ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Dafür ist eine Aufstellung mit allen Gläubigern und Forderungen immer hilfreich. In der Gläubigerübersicht wird erfasst, wem man wie viel und warum schuldet. Daran lässt sich dann schnell erkennen, ob es dringende Verpflichtungen wie Miet- oder Stromschulden gibt – die sogenannten Primärschulden, die ein sofortiges Handeln nötig machen.

Für die gesamten Unterlagen empfiehlt es sich, einen Aktenordner anzulegen. In diesen sortieren Sie am besten alle Unterlagen, getrennt nach den einzelnen Gläubigern (= Firmen oder Personen, denen Sie Geld schulden), ein. Zwischen die einzelnen Gläubiger legen Sie Trennblätter. Die Unterlagen bezüglich der jeweiligen Gläubiger sind am besten nach dem Alter zu sortieren: die ältesten Schreiben kommen nach unten, das letzte, also neueste Schreiben, nach oben. Ganz wichtig sind Verträge, Kündigungsschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schuldanerkenntnisse, Urteile, Ladungen zur Vermögensauskunft und natürlich Forderungsaufstellungen der einzelnen Gläubiger.

Füllen Sie im Anschluss die Gläubigerliste aus. Hierbei ist es sicherlich hilfreich, wenn Sie zuvor schon den Ordner angelegt und alle Unterlagen sortiert haben. Vergessen Sie auch private Gläubiger nicht, also z.B. Familienangehörige oder Freunde, denen Sie noch Geld schulden. Bei den Anschriften der Gläubiger achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht die Postfachadressen, sondern die Postadresse mit Straße und Hausnummer und Postleitzahl angeben.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.