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Auf Antrag und zugunsten der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf gegen die Brussels Airlines SA/NV eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Deutschen Lufthansa Tochter Brussels Airlines SA/NV wird damit untersagt, ihre Webseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland ohne eine leicht auffindbare E-Mail-Adresse zu betreiben.
Fluggesellschaften sind verpflichtet auf ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Eine solche suchten Verbraucher:innen bei Brussels Airlines SA/NV vergeblich.