Beschwerdeformular: Belästigende Telefonwerbung

Sie haben hier die Möglichkeit, die Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe zu informieren.
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Sie haben hier die Möglichkeit, die Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe zu informieren. Wir freuen uns über jeden Hinweis, bitten aber um Verständnis, dass wir zu Ihren Fallschilderungen keine Stellungnahme abgeben oder Beratungen durchführen können.

Information zum Datenschutz

Wir erfassen Beschwerden zu belästigender Telefonwerbung, um zu überprüfen, ob die geltenden gesetzlichen Regelungen geeignet sind, die unerwünschten Werbeanrufe einzudämmen. Die Daten, die Sie uns im folgenden Formular angeben, werten wir zu diesem Zweck anonymisiert aus.

Ihre persönlichen Daten benötigen wir, falls wir oder eine andere Verbraucherzentrale die von Ihnen genannte Firma zum Beispiel wegen unerlaubter Telefonwerbung abmahnen wird. Dies geschieht selbstverständlich nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis, wonach wir Sie am Ende des folgenden Beschwerdeformulars fragen.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Ihr Alter
Um was ging es bei dem Werbeanruf?
Wurde die Rufnummer des Anrufers angezeigt?
Haben Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt, von diesem Unternehmen angerufen zu werden?
Sollten Sie eine kostenpflichtige Rufnummer anrufen (z.B. 0900, 0137)?
Einverständniserklärung: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Verbraucherzentrale meine vorstehenden Angaben dazu verwendet, das oben genannte Unternehmen abzumahnen, bzw. an eine andere Verbraucherzentrale und gegebenenfalls an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen weiterleitet.

*Pflichtfelder

 

 

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.