Rundfunkbeitrag: Was gilt für Asylbewerber und Geflüchtete?

Stand:
Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, müssen sich für den Rundfunkbeitrag nicht anmelden. Wer in einer eigenen Wohnung lebt und bestimmte Leistungen bekommt, kann sich außerdem von der Zahlung befreien lassen.
Jemand schaltet den Fernseher über die Fernbedienung an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder volljährige Wohnungsinhaber muss sich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Es genügt, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet.
  • Asylbewerber müssen sich dann anmelden, wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen.
  • Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen sich nicht anmelden.
On

Was müssen Asylbewerber und Flüchtlinge beim Rundfunkbeitrag beachten?

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.

Asylbewerber trifft die Anmeldepflicht dann, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen: Dann müssen sie sich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Seit dem 1. Januar 2020 versendet der Beitragsservice nun auch wieder Schreiben zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht an Asylbewerber, die von einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung umziehen.

Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen sich nicht anmelden. Grund: In diesen Einrichtungen gelten die einzelnen Zimmer nicht als Wohnungen.

Gleiches gilt für Asylbewerber, die in Hotels oder Pensionen leben, wenn diese ausschließlich für die Unterbringung von solchen Personen genutzt werden. Die Kommunen können dem Beitragsservice Adressen solcher Einrichtungen melden. Dann sind diese Anschriften vom sogenannten Klärungsverfahren befreit und die Bewohner werden gar nicht erst angeschrieben.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Als Asylbewerber, die eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich zwar in jedem Fall  beim Beitragsservice anmelden, wenn aber entsprechende Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen.

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV) oder
  • staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV)

Für den Antrag gibt es Formulare, die Sie online ausfüllen können und dann ausgedruckt an folgende Anschrift schicken: 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Den Antrag müssen Sie unterschreiben. Sie sollten ihn nachweislich versenden. Die entsprechenden Leistungsbescheide müssen Sie dem Antrag in Kopie beilegen. Weitere Hinweise zu Befreiung und Ermäßigung finden Sie im verlinkten Beitrag.

Rundfunkbeitrag für Geflüchtete aus der Ukraine?

Aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine fliehen nach wie vor Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Nach der Registrierung bei der Meldebehörde erhalten die Geflüchteten Post und werden aufgefordert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es Ausnahmen! In vielen Fällen müssen sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Gemeinschaftsunterkünfte
  • Vorübergehende Unterkünfte in Hotels oder Pensionen

Beziehen Geflüchtete später dauerhaft eine eigene Wohnung, fallen sie unter die Beitragspflicht. Eine Befreiung ist aber möglich, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Sozialleistungen bezogen werden. 

Eine Befreiung müssen Sie schriftlich und nachweislich beantragen. Hierfür müssen Sie eine Kopie des Sozialleistungsbescheides vorlegen. Wenn Sie ein Schreiben des Beitragsservices bekommen, sollten Sie in jedem Fall darauf reagieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der verlinkten Website.

 

Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Zur Übersichtsseite mit unserem Angebot an Menschen und Institutionen, die Asylsuchende in Deutschland unterstützen.

Eine Fernbedienugn vor dem TV-Gerät

Kostenlose Beratung zum Rundfunkbeitrag

Kostenfreie Beratung und Vertretung zum Rundfunkbeitrag für Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an allen deutschen Flughäfen für Montag, den 10. März an. Auch einige Nahverkehrsbetriebe informieren bereits über Streiks im ÖPNV am Montag und Dienstag. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Straßenbahnhaltestelle mit digitalem Hinweisschild: "STREIK!"

Streik in NRW: Ihre Rechte in Bussen und Bahnen des ÖPNV

Am 10. und 11. März 2025 soll es Warnstreiks im öffentlichen Personen-Nahverkehr geben. Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Beförderung oder Erstattung.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.