Rundfunkbeitrag: Was gilt für Asylbewerber und Geflüchtete?

Stand:
Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, müssen sich für den Rundfunkbeitrag nicht anmelden. Wer in einer eigenen Wohnung lebt und bestimmte Leistungen bekommt, kann sich außerdem von der Zahlung befreien lassen.
Jemand schaltet den Fernseher über die Fernbedienung an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder volljährige Wohnungsinhaber muss sich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Es genügt, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet.
  • Asylbewerber müssen sich dann anmelden, wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen.
  • Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen sich nicht anmelden.
Off

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.

Asylbewerber trifft die Anmeldepflicht dann, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen: Dann müssen sie sich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Seit dem 1. Januar 2020 versendet der Beitragsservice nun auch wieder Schreiben zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht an Asylbewerber, die von einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung umziehen.

Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen sich nicht anmelden! Denn in diesen Einrichtungen gelten die einzelnen Zimmer nicht als Wohnungen.

Gleiches gilt für Asylbewerber, die in Hotels oder Pensionen leben, wenn diese ausschließlich für die Unterbringung von solchen Personen genutzt werden. Die Kommunen können dem Beitragsservice Adressen solcher Einrichtungen melden. Dann sind diese Anschriften vom sogenannten Klärungsverfahren befreit und die Bewohner werden gar nicht erst angeschrieben.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich

Asylbewerber, die eine Wohnung beziehen, müssen sich zwar in jedem Fall  beim Beitragsservice anmelden, wenn aber entsprechende Voraussetzungen vorliegen, können sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dazu müssen sie einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen.

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn folgende Leistungen bezogen werden:

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV) und/oder
  • staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV)

Für den Antrag gibt es Formulare und er kann auch online erstellt werden. Der Antrag muss unterschrieben werden und sollte nachweislich versendet werden. Die entsprechenden Leistungsbescheide müssen dem Antrag in Kopie beigelegt werden.

Weitere Hinweise zu Befreiung und Ermäßigung haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.

Rundfunkbeitrag für Geflüchtete aus der Ukraine?

Aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine fliehen auch immer mehr Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Nach der Registrierung bei der Meldebehörde erhalten die Geflüchteten Post und werden aufgefordert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt es Ausnahmen! In vielen Fällen müssen sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Gemeinschaftsunterkünfte
  • Vorübergehende Unterkünfte in Hotels oder Pensionen


Beziehen Geflüchtete später dauerhaft eine eigene Wohnung, fallen sie unter die Beitragspflicht. Eine Befreiung ist aber möglich, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt oder andere Sozialleistungen bezogen werden. Eine Befreiung muss schriftlich und nachweislich beantragt werden. Hierfür muss eine Kopie des Sozialleistungsbescheides vorgelegt werden. Auf Schreiben des Beitragsservices sollte in jedem Fall immer unbedingt reagiert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Zur Übersichtsseite mit unserem Angebot an Menschen und Institutionen, die Asylsuchende in Deutschland unterstützen.

Eine Fernbedienugn vor dem TV-Gerät

Kostenlose Beratung zum Rundfunkbeitrag

Kostenfreie Beratung und Vertretung zum Rundfunkbeitrag für Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Gasflamme und Heizplatte eines Herds

Grundversorgung bei Strom und Gas: Große Preisunterschiede

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Januar 2025 haben wir große Preisunterschiede festgestellt. Zwei Jahre nach der Energiekrise sind die Grundversorgungspreise in vielen Städten weiterhin hoch.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Wie Kriminelle das "Bezahlen ohne PayPal-Konto" missbrauchen

Mit dem Begriff "Gastkonto-Masche" wird im Internet über einen Betrug via PayPal diskutiert, bei dem Kriminelle fremde IBAN für Einkäufe missbrauchen. Schutz für Betroffene gibt es kaum.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.