Im Handyladen vor Ort werden Kunden oftmals von einer Vielzahl an Tarifen und zahlreichen Extras erschlagen. Doch die Shopbetreiber müssen mit einem Produktinformationsblatt Hilfestellung geben. Seit dem 01.12.2021 müssen sie zusätzlich auch eine Vertragszusammenfassung bereitstellen.
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Das Wichtigste in Kürze:
Bei Verträgen mit Zugang zum Internet muss ein Produktinformationsblatt sehr gut sichtbar ausliegen oder dem Kunden ausgehändigt werden.
Die Bedingungen im Handyvertrag sollten Sie mit den Angaben im Produktinformationsblatt sowie mündlichen Aussagen des Verkäufers sorgfältig vergleichen.
Seit dem 01. Dezember 2021 muss Ihnen auch vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung ausgehändigt werden, welche auch zusätzliche Informationen wie individuelle Rabatte enthält und Vertragsbestandteil wird.
Im Laden können Sie einen Handyvertrag in der Regel nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen! In Kombi mit einem vergünstigten Handy kann es jedoch anders sein.
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Damit Sie eine Chance haben, in dem Gewirr von Kosten, Übertragungsgeschwindigkeit, Datenvolumen, Extras und Tarifen einen passenden Handyvertrag zu finden, müssen Shop-Betreiber über die wichtigsten Details informieren und auf ein Produktinformationsblatt hinweisen. Dieses muss leicht zugänglich sein, also entweder sehr gut sichtbar ausliegen oder den Kund:innen aushändigt werden.
Vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung muss der Shop Ihnen seit dem 01. Dezember 2021 zusätzlich eine Vertragszusammenfassung bereitstellen. Diese muss alle wichtigen Vertragsbestandteile enthalten, also die Kosten, Informationen über Endgeräte und gewährte Rabatte oder Vergünstigungen. Der Inhalt dieser Vertragszusammenfassung wird dann Inhalt des Vertrages.
Das Produktinformationsblatt: Transparenz und Vergleich
Wie ein Produktinformationsblatt aussehen soll, gibt die Bundesnetzagentur vor. Es enthält die wesentlichen Angaben, die Telefon-, TV- und Internetverträge transparent und miteinander vergleichbar machen. Dazu gehören unter anderem Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, die Datenübertragungsraten in Mbit/s, das Datenvolumen und Informationen zur Drosselung, Preise sowie Name und die ladungsfähige Adresse des Anbieters. Mit Hilfe des Produktinformationsblattes soll sichergestellt werden, dass Kunden die wichtigsten Vertragsdetails auf einen Blick erhalten und mit Angeboten anderer Unternehmen vergleichen können. Das Blatt muss grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen.
Weist der Verkäufer während des Verkaufsgesprächs nicht auf das Produktinformationsblatt hin, sollten Sie gezielt danach fragen und um einen Ausdruck bitten. Falls sich der Händler weigert, verstößt er damit gegen seine gesetzliche Informationspflicht. Die Bundesnetzagentur bietet für solche Fälle ein Beschwerdeformular auf ihrer Internetseite an. Sie sollten besser nach einem Shop Ausschau halten, der seinen Servicepflichten nachkommt.
Die Vertragszusammenfassung
Seit dem 01. Dezember 2021 müssen Anbieter Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung bereitstellen. Im Unterschied zum Produktinformationsblatt enthält die Vertragszusammenfassung auch individuelle Vereinbarungen wie zum Beispiel persönliche Rabatte oder Vergünstigungen. Der Inhalt der Vertragszusammenfassung wird auch Inhalt des Vertrages. Dadurch können Sie vor Vertragsschluss überprüfen, ob im Laden ausgehandelte Konditionen auch vermerkt wurden.
Welcher Handytyp bin ich?
Mobilfunktarife mit höherem Datenvolumen sind meist teurer. Überlegen Sie, welcher Nutzertyp Sie sind und buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
Typ 1: Geringe Nutzung: wenig telefonieren und SMS; ab und zu eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht: 2 Gigabyte (GB) sollte reichen
Typ 2: Mittlere Nutzung: täglich für Mails, Internet und Apps wie z.B. Facebook oder Instagram: mind. 4 GB, besser mehr
Typ 3: Intensive Nutzung: Mails, Internet, Apps wie z.B. Facebook, Instagram oder YouTube sowie Streaming-Dienste: mind. 6 GB
Welche Geschwindigkeit brauche ich?
Datenübertragungsraten werden in den Produktinformationsblättern in der Regel in KBit bzw. MBit (KiloBit / MegaBit) pro Sekunde angegeben. Was das praktisch heißt, zeigt ein Beispiel – das Laden eines 45 Sekunden langen HD-Videos dauert:
bei 64 KBit/s etwa 6 Stunden
bei 1 MBit/s etwa 22 Minuten
bei 16 MBit/s etwa 1,4 Minuten
bei 50 MBit/s etwa 28 Sekunden
bei 100 MBit/s etwa 14 Sekunden
Vertragsbedingungen genau lesen
Die Informationen des Produktinformationsblatts müssen im Vertrag deutlich ins Auge stechen. Wichtig ist, dass die Auskünfte darin mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen und Sonderkonditionen im Vertrag schriftlich ergänzt werden. Anhand der Vertragszusammenfassung sollten Sie prüfen, ob sich diese Konditionen und zusätzliche mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Falls Ihnen die Vertragszusammenfassung nicht unaufgefordert bereitgestellt wird, sollten Sie diese vor Vertragsschluss einfordern. Zur Übersicht dient neben der Vertragszusammenfassung und dem Vertragsformular auch noch die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Produktinformationsblatt. Die Unterlagen sollten am besten zu Hause abgeheftet werden.
Der abgeschlossene Vertrag im Laden gilt
Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder Tablet erworben wird. Dabei wird nämlich eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen – mit Vorschriften für Verbraucherdarlehen. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der reine Kaufpreis für das Gerät durch den gleichzeitigen Abschluss des Vertrages mindestens 200 Euro günstiger ist.
Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Sie Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist oder stellen im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Stichprobe in Handyshops: Informationspflicht wird vernachlässigt
Zum Weltverbrauchertag 2019 hat die Verbraucherzentrale NRW in 301 Telefongeschäften getestet, ob Kunden ein Produktinformationsblatt erhalten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber selten ausgehändigt.
Anbieter vergleichen und wechseln, den Vertrag kündigen und im Shop vor Ort wie auch online den passenden Tarif bekommen: Worauf man als Kunde beim Handyvertrag achten sollte.
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten
"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.