Werbeversprechen und tatsächliche Geschwindigkeiten liegen beim Internetanschluss oft weit auseinander. In bestimmten Fällen können Sie Ihren monatlichen Betrag kürzen oder Ihren Vertrag sogar außerordentlich kündigen. Unser Musterbriefgenerator unterstützt Sie dabei.
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Wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur 5 ankommen: Internetanbieter werben für ihre Tarife gerne mit den schnellstmöglichen Verbindungen. "Bis zu" steht oft klein neben den beeindruckenden Zahlen. Doch gerade wer abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnt, bekommt dann mitunter nur einen Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit geliefert.
Internetqualität oft schlechter als vereinbart
Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen vor Vertragsschluss in einem Produktinformationsblatt über die Übertragungsraten informieren. Auch in der Vertragszusammenfassung müssen die Internetgeschwindigkeiten angeben sein. Dazu führen viele Internetanbieter vor dem Vertragsabschluss eine Vorprüfung durch. Hier müssen Sie sich als Kunde aber darauf verlassen, dass realistische Ergebnisse erfasst und Ihnen diese auch so mitgeteilt werden. Vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeiten vom Anbieter sind Vertragsbestandteil und müssen daher auch erreicht werden.
Wie prüfe ich die Geschwindigkeit meines Internetanschlusses?
Die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses können Sie auf verschiedenen Portalen testen, jedoch bietet nur ein Test mit dem Desktop-Tool der Bundesnetzagentur im Anschluss die Möglichkeit, Rechte gegenüber Ihrem Anbieter geltend zu machen:
- Telekommunikationsanbieter, Technikwebseiten oder Routerhersteller bieten Geschwindigkeitstest für Ihren Anschluss an. Diese werden meist im Browser oder mit einer App auf dem Smartphone genutzt. Diese Programme können einen ersten Hinweis bieten, ob ein Problem vorliegt oder nicht. Die Ergebnisse dieser Tests reichen aber nicht aus, um bei einer abweichenden Geschwindigkeit gegen Ihren Anbieter vorgehen zu können.
- Die Bundesnetzagentur stellt unter www.breitbandmessung.de/desktop-app ein zu installierendes Programm für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux zur Verfügung, mit dem Sie eine Geschwindigkeitsabweichung gegenüber Ihrem Anbieter nachweisen können. Möchten Sie etwa Ihren monatlichen Betrag kürzen oder außerordentlich kündigen, müssen Sie dieses Programm benutzen. Andere Geschwindigkeitstests reichen dafür nicht aus und können nicht das benötigte, signierte Messprotokoll erstellen.
Die wichtigsten Parameter aller Geschwindigkeitstest sind:
- Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet)
- Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in die Cloud)
- Paket-Laufzeit (Dauer für den Versand von Datenpaketen zu einem Ziel und zurück)
Wie kann ich Fehlerquellen ausschließen?
Nicht immer liegt es an der Leitung. Denn auch veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen. Manchmal hilft auch der alte Trick, den Internetrouter kurz aus- und wieder anzuschalten. Anbieter sind bei Festnetzanschlüssen grundsätzlich nur bis zum Netzabschlusspunkt für die Leistung verantwortlich. Dieser Punkt ist meistens die DSL-, Glasfaser-, oder Kabel-Dose an der Wand.
Im Mobilfunk kann eine schlechte Leistung an einem defekten Endgerät (Smartphone, Tablet) liegen oder an einer fehlerhaften Konfiguration. Für beide Fälle sind die Verbraucher:innen und nicht der Anbieter verantwortlich.
Welche Rechte habe ich bei einem Komplettausfall?
Wenn eine Störung, also ein Komplettausfall, länger als einen Kalendertag nach Störungsmeldung dauern sollte, dann muss Sie der Anbieter darüber informieren.
Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung steht Ihnen bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses sogar eine Entschädigung zu:
- für den 3. und 4. Tag je 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro)
- ab dem 5. Tag je 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro)
Dauert der Ausfall länger an, sollten Sie Ihrem Anbieter eine Frist zur Erbringung der Leistung setzen. Leistet der Anbieter auch nach Ablauf dieser Frist nicht, können Sie unter Umständen den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist sollte angemessen (10-14 Tage) und das Schreiben zur Fristsetzung nachweisbar versendet werden (zum Beispiel per Einwurfeinschreiben).
Auch kommt es immer wieder vor, dass Techniker nicht oder nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen Ihnen 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro).
Welche Rechte habe ich bei schlechter Internetleistung?
Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Die Abweichung der Internetleistung muss durch ein signiertes Messprotokoll nachgewiesen werden. Das Messprotokoll kann ausschließlich mit dem Programm der Bundesnetzagentur erstellt werden.