Wie funktioniert der Verkauf der THG-Quote?
Als Besitzer:in von einem reinen Batterieauto registrieren Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrem Stromanbieter oder einem speziellen Unternehmen, welches die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Ein direkter Kontakt zwischen Verbraucher:innen und Kraftstoffproduzenten ist nicht vorgesehen.
Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Das geht über die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig.
Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei "Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb". Das soll gleichzeitig eine doppelte Registrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern. Den Fahrzeugschein müssen Sie jährlich neu einreichen, um die Prämie zu erhalten. Eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge ist dagegen nicht möglich, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt.
Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde überprüft die Anträge und zertifiziert diese. Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen – in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister – an die Verbraucher:innen zurück. Auf der Homepage des UBA finden Sie Hinweise, was Sie bei der Einreichung von Anträgen beachten müssen.
Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Dieser beträgt derzeit 2.000 Kilowattstunden pro Jahr. Er gilt für alle registrierten Fahrzeuge, unabhängig von der Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Ebenso spielt die Herkunft des genutzten Stroms keine Rolle.
Was sollte ich bei der Suche nach einem Dienstleister beachten?
Dass auch private E-Auto-Besitzer:innen von der THG-Quote profitieren können, hat zu einer Fülle an Dienstleistern geführt, die Verbraucher:innen die Abwicklung anbieten. Die Prämien können sich stark unterscheiden und es gibt auch Angebote, bei denen die Erlöse zum Beispiel in Umweltschutzprojekte reinvestiert werden.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass bei der Auswahl eines Abwicklungsunternehmens keine Eile geboten ist. Bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres können Sie dem Umweltbundesamt die Strommengen für nicht-öffentliches Laden melden.
Deshalb können Sie auch in aller Ruhe überlegen, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden möchten. Achten Sie dabei auch auf deren Bedingungen. Es kann zum Beispiel relevant sein, dass Sie beim Anbieter Stromkunde sind. Außerdem sollten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen, ob ein Mindesterlös zugesichert wird. Auch für das Werben von Freunden können E-Auto-Besitzer:innen bis zu 50 Euro zusätzlich erhalten.
Die Höhe der Erlöse, die bei den Kraftstoffproduzenten geltend gemacht werden können, ist im Zeitverlauf nicht gleich, sondern unterliegt Marktschwankungen. Aus diesem Grund geben viele Dienstleister einen Erlöskorridor an.
Einige Anbieter bieten auch die Wahlmöglichkeit zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen:
- Beim fixen Erlös wird ein fester Betrag für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert.
- Bei den Flex-Optionen können steigende Quotenpreise zu höheren Erlösen führen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass durch sinkende CO2-Preise die Erlöse geringer ausfallen.
Die THG-Quote wird ein Mal pro Jahr gewährt. Wird ein E-Fahrzeug verkauft, kann nur einer für das laufende Jahr die THG-Quote beantragen – entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer. Erst im Folgejahr kann das wieder ausschließlich der Käufer tun.
Woher kommt die THG-Quote?
Mit der EU-Richtlinie 2018/2001 ("RED II") will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Deutschland hat diese in nationales Recht umgesetzt (38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren.
Gemäß der Verordnung wird diese Treibhausgas-Quote (THG-Quote) von derzeit 9,25 auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen den Kraftstoffproduzenten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine ist die Berücksichtigung von elektrischem Strom, der bei der Nutzung von E-Fahrzeugen verwendet wird.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Website des Umweltbundesamtes.