So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie
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Sie brauchen einen neuen Energieausweis? Wir sagen Ihnen, wie Sie einen geeigneten Ausweisaussteller finden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
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Verbraucherzentrale
Das Wichtigste in Kürze:
Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung dürfen Energieausweise ausstellen.
Vorhandene Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig.
Eine Begehung des Gebäudes ist kein Muss, liefert aber aussagekräftigere Ergebnisse.
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Worauf muss ich bei der Ausstellung von Energieausweisen achten?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Es gibt allerdings kein amtliches Zertifikat der Zulassung.
Sie müssen sich also darauf verlassen können, dass die, die Ihnen den Ausweis ausstellen, die Anforderungen des GEG erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann.
Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, wie komplex das Gebäude und seine energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen sind. Vermieter:innen dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter:innen umlegen.
In der Regel umfasst der Energieausweis 5 Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung. Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt, oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, können in der damals gültigen Form weiter verwendet werden – solange sie nicht älter als 10 Jahre sind. Wie der Ausweis aufgebaut ist und wie Sie ihn richtig lesen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Tipp:
Wenn Sie den Ausweis in Auftrag geben, lassen Sie sich den Fachleuten, die ihn ausstellen, schriftlich bestätigen, dass sie Energieausweise ausstellen dürfen. Dass jemand den Ausweis ausstellen darf, sagt allerdings noch nichts über seine oder ihre Qualifikation aus.
Vergleichen Sie daher besser verschiedene Angebote und informieren Sie sich über die jeweilige Fachkenntnis. Achten Sie auch darauf, dass Aussteller:innen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die eventuell entstehende Ansprüche abdeckt, sollte der Ausweis fehlerhaft sein.
Wer kann mir einen Energieausweis ausstellen?
Eine vollständige Liste gibt es nicht. Bei der Internetsuche können Sie sowohl Portale mit Übersichten als auch Einzelaussteller:innen finden. Die Einträge beruhen in der Regel auf ungeprüften Selbstauskünften.
In der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme finden Sie Energieberater:innen, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Sie sollten besonders dann diese Liste nutzen, wenn Sie auch eine Modernisierung des Gebäudes planen. Nur hier Gelistete dürfen nämlich die Bestätigungen ausstellen, die Sie brauchen, um KfW-Fördermittel zu beantragen. Wer beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem steht eine wahre Flut von Zuschüssen und Krediten offen. Bund, Land, Kommune und private Energieversorger haben alle ihre eigenen Förderungen.
Berechtigte Personen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, finden Sie ebenfalls auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort sind nur Expert:innen aufgeführt, die nachgewiesen haben, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen. Fündig werden Sie auch bei den Architektenkammern (hier etwa in NRW). Sie können nach Themen wie "Energieberatung" filtern.
So unterscheiden Sie seriöse von unseriösen Unternehmen, die Ihnen Energieausweise anbieten
Es ist nicht auszuschließen, dass Firmen Ihnen mit einem Energieausweis auf die Schnelle Geld aus der Tasche ziehen wollen, wenn Ihnen eine Immobilie gehört. Damit Sie seriöse von unseriösen Unternehmen unterscheiden können, sollten Sie sorgfältig auswählen.
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich vergewissern, dass er oder sie folgende Leistungen ausdrücklich zusichert:
Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung,
Erklärung, auf welcher Grundlage er oder sie persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigt ist,
schriftliche Bestätigung aller Daten und Angaben, die von Ihnen übermittelt und die für die Erstellung des Ausweises verwendet wurden,
Datenschutzzusicherung für alle übermittelten und errechneten Daten,
Nummer der Berufshaftpflichtversicherung, die eventuell entstehende Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken kann.
Dadurch tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Verbesserung des Qualitätsstandards bei.
Was ist bei der Datenerhebung und beim Ortstermin wichtig?
Personen, die Ihnen den Energieausweis ausstellen, müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie die erforderlichen Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen. Der Ausweisersteller oder die Ausweiserstellerin ist auch dann dafür verantwortlich, dass die Angaben richtig sind. Er oder sie darf die Daten nur verwenden, wenn sie keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit haben. Dabei können Datenblätter der technischen Anlagen helfen. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.
Ein Ortstermin sorgt allerdings für eine höhere Qualität und Aussagekraft des Ausweises. Zusätzlich ist beispielsweise eine Energieberatung ohnehin an einen Vor-Ort-Termin geknüpft. Hat Ihr:e Berater:in die Qualifikation dazu, können Sie beides verbinden: die Energieberatung und die Ausstellung des Energieausweises.
Tipp:
Um einen Bedarfsausweis auszustellen, müssen die Gebäudedaten korrekt aufgenommen werden. Das aber ist für Nichtfachleute kaum möglich. Wir empfehlen daher, dass sie einen Bedarfsausweis erst ausstellen sollten, wenn sie das Gebäude vor Ort geprüft haben.
Preise und Zahlungsweise: Das kommt an Kosten auf Sie zu
Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten. Verbrauchsausweise sind dabei meistens günstiger als Bedarfsausweise, weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings sind sie auch nicht so aussagekräftig. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Eine Energieberatung ist bei beiden Ausweisarten nicht inbegriffen.
Tipp:
Entspricht der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben, können Sie von der Person, die den Energieausweis ausstellt, eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Kommt die Person dieser Pflicht nicht nach, können Sie nach angemessener Fristsetzung weitere Rechte geltend machen und zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch, wenn die Ausstellerin oder der Aussteller die Nachbesserung von vornherein als unzumutbar ablehnt. Sie erhalten dann das Geld zurück, das Sie für den Ausweis gezahlt haben.
Gehen Sie nicht in Vorkasse! Bestehen Sie zunächst auf der Lieferung eines korrekten und vollständigen Ausweises und fordern Sie bei mangelhafter Lieferung oder Leistung eine kostenlose Nachbesserung.
Prüfen Sie Billigangebote genau
Im Internet gibt es Energieausweise als Billig- und Schnäppchenangebot schon für weniger als 25 Euro. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise, für die Daten übers Internet erhoben und Dokumente online oder per Post zugestellt werden, ohne dass jemand das Gebäude vor Ort in Augenschein nimmt. Mitunter werden sogar Bedarfsausweise ohne Begehung angeboten.
Das ist zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gibt es bereits bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Dann ist der Ausweis häufig fehlerhaft. Soll ein Ausweis ohne eine Vor-Ort-Begehung ausgestellt werden, sollten Sie die Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen. Lassen Sie sich auch nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Ein:e Aussteller:in kann nämlich nur dann einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn Sie ihm oder ihr genügend Informationen geben. Aussagekräftige Fotos von Ihrem Gebäude sind ein Muss. Auch ohne Vor-Ort-Begehung ist es wichtig, dass die gelieferten Daten korrekt ermittelt wurden.Was im Energieausweis stehen muss, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Sanierungskonfigurator gibt Anhaltspunkte
Mit dem Sanierungskonfigurator des Bundes können Sie bereits vor einer Energieberatung den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes abschätzen. Mit diesem Tool können Sie auch grob überprüfen, ob ein Energieausweis plausibel ist. Außerdem können Sie simulieren, wie sich verschiedene Vorhaben zur Energieeinsparung auswirken, zum Beispiel eine Wärmedämmung oder ein Heizungstausch.
Zusätzlich erfahren Sie, was diese Modernisierungsmaßnahmen in etwa kosten und welche staatlichen Fördermittel Sie dafür beantragen können. Der Sanierungskonfigurator ersetzt allerdings weder einen Energieausweis noch eine professionelle Energieberatung.
Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Wir beraten Sie unabhängig!
Egal, ob Energiesparen, Heizungstausch, Erneuerbare wie PV, Haussanierung oder Förderung – für jede Problemstellung bieten wir Ihnen eine Energieberatung an.
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
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"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.