Riester-Rente: Wer wird gefördert?

Stand:
Die staatliche Förderung erhalten alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungssysteme des Jahres 2001 betroffen sind.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen.
  • Es gibt aber auch nicht förderberechtigte Personen.
  • In dieser Auflistung sehen Sie, wer zur welcher Gruppe gehört.
On

Wer gehört zu den unmittelbar Förderberechtigten?

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamt:innen, Richter:innen, Soldaten:innen, Amtsträger:innen, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst.
  • Menschen, die Arbeitslosengeld und Krankengeld beziehen, Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger:innen, Bezieher Bezieher:innenvon Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.
  • Wenn Sie Vorruhestandsgeld beziehen, sofern Sie vorher pflichtversichert waren,
  • Künstler:innen, die und über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten sowie
  • Menschen, die ein Kind bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres erziehen. Dies gilt für das gesamte Jahr. 

Besonderheiten für Beamte und Beamt:innen: Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine sogenannte Zulagennummer bei der Dienststelle beantragen. Außerdem muss die Versorgungsstelle ermächtigt werden, die Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Seit 2005 müssen die Anbieter über diese Zustimmungspflicht informieren.


Wer ist mittelbar förderberechtigt?

  • Nicht förderberechtigte Ehepartner:innen - dazu zählen auch Partner:innen in eingetragenden Partnerschaften - aller unmittelbar Zulageberechtigten.

Mittelbar Förderberechtigte werden mit Zulagen gefördert, wenn sie einen eigenen Riestervertrag abschließenSpar und mit eigenen Mitteln besparen. 

Seit 2012 müssen mittelbar Förderberechtigte mindestens 60 Euro jährlich sparen. Ohne diesen Eigenbeitrag gibt es keine Förderung.


Wer zählt zu den nicht Förderberechtigten?

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung wie (Ärzte:innen und Ärzte, Apotheker:innen, Tierärzte:innen und Tierärzte, Architekten:innen, Rechtsanwälte:innen und Rechtsanwälte,
  • Menschen, die eine Rente beziehen wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, die keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten,
  • Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Diese Personen können unter Umständen über den Umweg der mittelbaren Förderberechtigung doch einen eigenen Vertrag abschließen.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025

Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft gesucht: Bewerben Sie sich beim Nachwuchspreis MehrWert NRW!