Die Pfändungstabelle: In welcher Höhe darf gepfändet werden?

Stand:
Die Pfändungstabelle zeigt, wie hoch der pfändbare Betrag je nach Einkommen und unterhaltsberechtigten Personen ist. Wir erklären, wie sie zu lesen ist.
Vorhängeschloss, Schlüssel und Geldscheine

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wie viel vom Einkommen gepfändet werden darf, ist gesetzlich geregelt.
  • Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
  • Wurde ein individueller Pfändungsfreibetrag festgelegt, wird dieser durch eine Änderung der Pfändungstabelle in der Regel nicht automatisch angepasst.
Off

Bei einer Pfändung darf Ihnen nicht alles vom Arbeitseinkommen oder von Sozialleistungen genommen werden. Wie hoch die pfändbaren Beträge sind, richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die von diesem Einkommen leben. Die Pfändungstabelle zeigt die pfändbaren Beträge an.

Dabei unterscheidet die Tabelle zwischen dem pfändungsrelevanten Nettoeinkommen (= Nettoeinkommen abzüglich unpfändbarer Einkommensteile) und der Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten müssen. Sie suchen also in der linken Spalte Ihr pfändungsrelevantes Nettoeinkommen und dann in den rechten Spalten die Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten. Welche Personen hierbei zu berücksichtigen sind, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Details dazu finden Sie hier.

Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben ein pfändungsrelevantes Einkommen von 2.370 Euro. Die Spalte für 0 Unterhaltspflichtige zeigt, dass von Ihren 2.370 Euro 614,78 Euro gepfändet werden können. Leisten Sie zwei Personen Unterhalt, können entsprechend der Spalte für 2 Unterhaltspflichten nur 1,62 Euro gepfändet werden.

Haben Sie Fragen zur Ermittlung des bei Ihnen pfändbaren Betrages, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vor Ort gerne weiter.

Pfändungsfreigrenzen: Anpassung jedes Jahr zum 1. Juli

Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli mit Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geändert. Sie werden mit der prozentualen Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags verglichen und – wenn nötig – angepasst.

Am 1. Juli 2024 sind die neuen Pfändungsfreigrenzen automatisch und ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Sozialleistungsträger für alle nach diesem Stichtag ausgezahlten Arbeitseinkommen oder pfändbaren Sozialleistungen die neue Pfändungstabelle anwenden und Ihnen einen entsprechend angepassten Pfändungsfreibetrag auszahlen müssen.

Gleiches gilt für Kreditinstitute: Sie müssen sowohl den geänderten Sockelfreibetrag als auch die Freibeträge für weitere Personen bei einem Pfändungsschutzkonto automatisch berücksichtigen – auch bei bereits vorliegenden Bescheinigungen. Beachten Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute die neuen Pfändungsfreigrenzen bzw. Freibeträge seit 1. Juli 2024 nicht, können Sie von diesen eine Nachzahlung der irrtümlich an den Gläubiger zu viel überwiesenen Beträge verlangen.

Wurde bei Ihnen ein individueller Pfändungsfreibetrag vom Vollstreckungsgericht oder einem öffentlichen Gläubiger festgelegt, wird dieser durch eine Änderung der Pfändungstabelle in der Regel nicht automatisch angepasst. Hier müssen Sie rechtzeitig aktiv werden und eine Änderung beantragen.

Besser als nachfordern ist vorbeugen: Insbesondere wenn Sie in kleinen oder mittleren Unternehmen tätig sind, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob diesem die neue Pfändungstabelle bekannt ist und ob er weiß, dass die neue Tabelle auch für laufende Pfändungen gilt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.