Geflüchtete aus der Ukraine: Was gilt bei der Gesundheitsversorgung?

Stand:
Menschen, die aus der Ukraine in Deutschland eintreffen, sollen medizinisch versorgt werden können. Geflüchtete aus der Ukraine haben Ansprüche auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Sprechstunde beim Arzt
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Die Regeln für Geflüchtete aus der Ukraine ermöglichen in Deutschland

  • die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen inklusive der Versorgung mit den benötigten Arznei- und Verbandmitteln,
  • die Versorgung von Schwangeren,
  • einen Anspruch auf Schutzimpfungen,
  • einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, auch für Vorsorgeuntersuchungen von Kindern,
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen eine Psychotherapie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen Hilfsmittel, die aber vorab zu genehmigen sind.

Umfasst vom Leistungsanspruch sind auch sonstige Leistungen, zum Beispiel für die Bedarfe behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.

Eine Versorgung von Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe oder Pflegeleistungen benötigen, ist daher über das AsylbLG möglich.

Menschen, die privat untergekommen sind, sollten ihren Aufenthaltsort also am besten der Kommune mitteilen, um medizinische Behandlung in Anspruch nehmen zu können.

Spezialfall Kindergartenbesuch: In Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und Arztpraxen durch.

Informationen zur medizinischen Versorgung für ukrainische Geflüchtete in Deutschland und zu vielen anderen Themen bietet das Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Behandlungsscheine für die Kosten stellen die Kommunen aus

Geflüchtete aus der Ukraine können sich in Deutschland registrieren lassen. Sie können dann von der Kommune Behandlungsscheine erhalten, wenn eine medizinische Versorgung notwendig ist.

Geflüchtete mit Krankenbehandlungsschein sind sowohl von der Zuzahlung als auch von etwaigen Mehrkosten befreit. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen diese Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können.

Was ist, wenn man sich bislang nicht registriert hat und ein medizinischer Notfall eintritt?

Auch wenn Sie bisher noch nicht in Deutschland angemeldet haben, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Bei einem medizinischen Notfall gehen Sie ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen.

Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Krankenversicherung anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos.

Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.

Vereinfachtes Verfahren in vielen Bundesländern

Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es ein einfacheres Verfahren, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen wurde. Hier können Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK ) mit besonderer Statuskennzeichnung anstelle der Behandlungsscheine der Kommunen erhalten.

Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Was gilt dazu in NRW?

Seit dem 12. April können die 53 Impfzentren im Land, die bislang das Impfen vor Ort organisiert haben, freiwillig medizinische Erstuntersuchungen (Gesundheitscheck, Untersuchung auf übertragbare Krankheiten, die Unterbreitung eines Impfangebots) für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anbieten.

Die Erstuntersuchungen sollen dazu dienen, gesundheitliche Beschwerden der geflüchteten Menschen schnell zu erkennen. Im Rahmen der Erstuntersuchung soll auch der Impfstatus geprüft und – wenn nötig – vervollständigt werden. Es kann jeder approbierte Arzt oder Ärztin an dem Erstuntersuchungsagebot teilnehmen, der/die seine/ihre Teilnahme an dem Vertrag gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder Westfalen-Lippe erklärt hat.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) übernehmen die Kosten. Ein Behandlungsschein ist nicht erforderlich.

Einzelne Gemeinden nehmen außerdem an einer Rahmenvereinbarung mit dem Land NRW teil. Geflüchtete in diesen Gemeinden werden eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) von zugeteilten Krankenkassen im Auftrag der Gemeinde erhalten.

Teilnehmende Gemeinden sind gelistet auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: https://coronavirus.nrw/wp-content/uploads/2022/03/corona_pi_09032022.pdf

Im Notfall richtig handeln: Wichtige Telefonnummern im Überblick

Wer in der Nacht oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, findet in Deutschland ein großes Netz von Hilfsangeboten:

Notruf unter 112: Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, z.B. bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall immer die 112 rufen.

Bereitschaftsdienst unter 116 117: Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen und nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116117. Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

Apotheken-Notdienst-Finder unter 0800 0022833: Unter dieser kostenlosen Festnetznummer oder per Handy einfach die 22833 anrufen (69 Cent/Minute) finden Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke.

Giftnotruf in NRW unter 0228 19240: Für den möglichen Fall einer Vergiftung mit Chemikalien, Arzneimitteln oder Pflanzenbestandteilen.

Impf- und Testangebote in der Corona-Pandemie

Viele Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten und in Deutschland ankommen, sind nicht gegen das Coronavirus geimpft oder mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff.

Die zuständige Stelle in Deutschland (das ist die STIKO) hat ihre Impfempfehlung für Vorgeimpfte mit einem nicht für die EU zugelassenen Covid-19-Impfstoff aktualisiert. Personen, die Impfungen mit folgenden Impfstoffen erhalten haben, wird zur Optimierung ihres Impfschutzes nach 3 Monaten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen:

  • CoronaVac (Sinovac)
  • Sputnik V (Gamelaya)
  • Covilo (Sinopharm)
  • Covaxin (Bharat Biotech International)

Eine komplette Grundimmunisierung ist bei diesen Patient:innen nicht mehr erforderlich.

Kostenlose Impfangebote für ukrainische Geflüchtete gibt es z.B. in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen durchführen.

Geflüchtete aus der Ukraine müssen über keine Krankenversicherung verfügen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt für Geflüchtete aus der Ukraine ein umfangreiches Informationspaket zu Corona und Coronaschutzimpfungen bereit.

Informationen auf Englisch finden Sie außerdem beim Angebot "Zusammen gegen Corona".

Können Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine in deutschen Krankenhäusern behandelt werden?

Bund und Länder haben sich dazu bereit erklärt, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.

Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Zur Übersichtsseite mit unserem Angebot an Menschen und Institutionen, die Asylsuchende in Deutschland unterstützen.

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