Energielotse NRW

Für Verbraucher:innen ist es oft schwer, die zu ihrem Anliegen passende Energieberatung zu finden – zu groß und undurchsichtig ist die Fülle an Anbietern und Angeboten. Unser Energielotse hilft hier weiter.
Bild zweier Energielotsinnen
Off

Für jedes Anliegen verweisen unsere Mitarbeitenden am Energielotsen-Telefon passgenau an die richtigen Stellen und Einrichtungen weiter. Egal, ob Stromsparen, Energieausweise, energetische Modernisierung, Fördermittel, Heizung, Solarstrom oder andere Energiethemen – bei uns sind Sie richtig.

Die Energielotsen bieten:

  • Lösungswegberatung, d. h. Orientierungshilfe bei der Suche nach dem richtigen Angebot
  • Problemorientierte, weitestgehend individuelle Lösungsansätze
  • Verweise zu kompetenten Partner:innen und Terminvereinbarungen für Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW

Hotline Energielotse

0211 / 33 996 555


Mo - Fr: 9:00 - 17:00 Uhr

Rückruf des Energielotsen anfordern

Max. 600 Zeichen

Wenn Sie eine Beratung für ein anderes Gebäude als das an Ihrer angegebenen Privatadresse wünschen, tragen Sie bitte hier die abweichende Adresse ein:


Beratungsobjekt
Wir beraten nur in Wohngebäuden.
Sie sind:
Wir können leider keine Vermieter:innen mit mehr als 6 Wohneinheiten und Kaufinteressenten beraten.

* Pflichtfelder

 

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Service per Telefon oder E-Mail ist für Sie kostenlos. Es fallen nur die Gebühren Ihres Telefonanbieters an.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.