Asbest im Haus: Wie finde ich ein Testinstitut?

Stand:
Wir haben eine Bestandsimmobilie von 1965 gekauft und in einem Zimmer ist auf dem Boden PVC verlegt. Die Platten lösen sich teilweise ab. Sie sind mit schwarzem Kleber verklebt. Wir möchten den Boden erneuern, sind uns aber nicht sicher, ob in dem Boden, Asbest enthalten ist.

Für die Planung der Modernisierung müssten wir das wissen, da er ja auf besondere Art herausgenommen und entsorgt werden müsste, wenn er Asbest enthält. Uns wurde gesagt, dass es Institute gibt, an die man eine PVC-Platte schicken kann, um sie auf Asbest testen zu lassen. Können Sie ein solches Institut benennen oder empfehlen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei dem Baujahr könnte es sich um asbesthaltige Flor-Flex-Platten aus PVC und um PAK-haltigen schwarzen Teerkleber handeln.
  • Wenn bei Ihrem Haus mit dem Baujahr 1965 größere Renovierungsarbeiten anfallen, ist es sinnvoll, vorher eine Begehung mit einem Sachverständigen für Gebäudeschadstoffe durchzuführen.
  • Sie müssen dem Unternehmen, das den alten Bodenbelag ausbauen soll, nach der aktualisierten Gefahrstoffverordnung von 2024 anlassbezogen (also zu Bodenbelag, Kleber und Untergrund) die Ihnen verfügbaren Informationen zu Schadstoffen und Asbest zur Verfügung stellen.
  • In Absprache mit dem Unternehmen, das bei asbesthaltigen Materialien über Sachkunde nach TRGS 519 verfügen muss, sollten Sie klären, ob eine Materialuntersuchung auf PAK und Asbest notwendig oder ob die Sachlage eindeutig ist. 
  • Bei beschädigten Platten und dem unsachgemäßen Entfernen des alten Bodenbelages und des Klebers besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt werden.
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Detaillierte Antwort:

Sie machen sich bei dem angegebenen Baujahr völlig zu Recht Gedanken, dass der Kleber und der Bodenbelag asbesthaltig sein könnten, denn bei Baubeginn vor dem 31.10.1993 besteht Asbestverdacht. Wenn die Platten stark beschädigt sind oder sich bereits ablösen, könnte die Raumluft bereits jetzt schon mit Asbestfasern belastet sein. Der schwarze Kleber enthält möglicherweise ebenfalls Asbest sowie krebserregende PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Falls Sie sich für den Ausbau des alten Bodenbelages entscheiden ist Folgendes zu beachten: 
 

Die Arbeiten an asbesthaltigem Material müssen gemäß TRGS 519 (TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe) durchgeführt werden. Unternehmen, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, müssen über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Zur Entfernung asbeshaltiger PVC-Bodenplatten und Kleber ist hier ein spezielles BT (bautechnisches)-Verfahren beschrieben, das angewendet werden muss, um die Faserfreisetzung zu minimieren. Beauftragen Sie mit der Sanierung ein Unternehmen, das über entsprechendenentsprechende Sachkunde verfügt. Als Auftraggeber sind Sie nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, dem beauftragten Unternehmen alle Ihnen verfügbaren Informationen zum Baujahr und zu Schadstoffen und Asbest zur Verfügung zu stellen. Dieses muss dann entscheiden, ob die Sachlage eindeutig ist oder ob Materialanalysen erforderlich sind. Bei einem unsachgemäßen Ausbau besteht die Gefahr, dass das Gebäude mit krebserzeugenden Asbestfasern kontaminiert wird.
 

Labore und Fachleute für Gebäudeschadstoffe finden Sie beispielsweise bei folgenden Verbänden:

Falls Sie die Probenahme selbst durchführen möchten, sollten Sie sich von dem ausgewählten Labor eine genaue Anleitung geben lassen, um sich und andere nicht zu gefährden und ein korrektes Ergebnis zu erhalten.

Wenn der Bodenbelag noch intakt ist, muss er nicht zwingend ausgebaut werden. Es besteht aber ein Überdeckungsverbot. Das bedeutet in diesem Fall, dass neue Bodenbeläge darüber nur lose verlegt werden und die Flor-Flex-Platten dabei nicht beschädigt werden dürfen.


Quellen:

 

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung wiedergibt.

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