Nun fange ich selber auch schon an, seit mehreren Tagen stark zu husten! Es hat sich außer der Garnitur nichts im Wohnbereich geändert. Wir fragen uns nun: Könnte es sein, das das Leder oder die Imprägnierung "ausdünstet"? Wir möchten das gerne überprüfen lassen. Können Sie mir eine Adresse nennen?
Das Wichtigste in Kürze:
- Lassen Sie die Ursache des Hustens ärztlich abklären. Sie können sich dazu auch an eine umweltmedizinische Beratungsstelle wenden.
- Wenn sich Ihr Verdacht erhärtet, dass das Sofa die Ursache des Hustens ist, sollten Sie versuchen, das Sofa zu reklamieren.
- Eine teure Schadstoffmessung allein klärt noch nicht die Ursache Ihrer Gesundheitsbeschwerden. Diese hilft auch nicht unbedingt bei einer Reklamation weiter, da es nicht für alle Schadstoffe gesetzliche Grenzwerte gibt und nicht jedes Gutachten vor Gericht anerkannt wird.
Detaillierte Antwort
Mit einer Schadstoffmessung und einem Analyseergebnis ist das möglicherweise vorhandene Schadstoffproblem noch nicht gelöst, daher ist es sinnvoll, mit Ihren Ärzten die Ursachen für Ihre Gesundheitsbeschwerden abzuklären. Sie können sich auch an eine umweltmedizinische Beratungsstelle wenden. Besprechen Sie mit den Umweltmedizinern Ihre Symptome und den zeitlichen Zusammenhang mit dem Einzug des neuen Sofas.
Wenn die Ärzte Ihren Verdacht teilen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem neuen Sofa und Ihrer Erkrankung geben könnte:
- Versuchen Sie, bei Ihrem Händler das Sofa zu reklamieren. Wenn man Ihre Reklamation nicht ernst nimmt, fragen Sie nach einem Nachweis, dass das Sofa schadstoffarm ist. Wenn der Händler nicht zu einer Behebung des Mangels des Sofas bereit ist, wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW, um die nächsten Schritte abzusprechen.
- Da es sich bei einem Sofa um einen Bedarfsgegenstand mit wiederholtem Hautkontakt handelt, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden (diese ist auch für Bedarfsgegenstände zuständig). Wenn ein Schadstoff im Sofa den gesetzlichen Grenzwert überschreitet, würden die Behörden ggf. Maßnahmen ergreifen, um weitere Verbraucher:innen zu schützen.
- In jedem Fall können Sie außerdem Ihr Auskunftsrecht nach dem europäischen Chemikaliengesetz REACH geltend machen und dem Händler die REACH-Schadstoffanfrage stellen. (Diese muss Ihnen innerhalb von 45 Tagen beantwortet werden, falls bestimmte gelistete Schadstoffe (sogenannte SVHC) über 0,1 % enthalten sind). Das Umweltbundesamt stellt dazu eine App und einen vorformulierten Musterbrief zur Verfügung.
- Wenn Sie von einem Labor untersuchen lassen möchten, ob das Sofa Schadstoffe ausdünstet, sollten Sie folgendes bedenken: Eine Raumluftanalyse kann Ihnen zwar Hinweise liefern, ob Schadstoffe ausdünsten. Sie liefert jedoch keinen Beweis, dass die gemessenen Substanzen aus dem Sofa stammen, dazu wäre eine sehr teure Prüfung in einer Emissionskammer nötig. Nur für wenige Schadstoffe gibt es gesetzlich festgelegte Grenzwerte. Oft stellt letztlich das Gericht durch eigene Gutachter fest, ob die Belastung einen rechtlichen Mangel darstellt. Von Ihnen selbst veranlasste Messungen haben vor Gericht einen geringeren Wert, weil sie von nur einer Partei beauftragt wurden. Die weiter oben genannten Schritte sind daher der einfachere Weg, um das Problem anzugehen. Vertiefende Informationen zum Thema Schadstoffanalyse und Links zu Messinstituten finden Sie auf dieser Internetseite.
Dieser Beitrag ist Teil des kostenlosen Angebots "Schadstoffberatung - Sie fragen, wir antworten". Haben Sie auch eine Frage zu Schadstoffen in Haushalt, Kleidung oder einem bestimmten Produkt? Schreiben Sie uns!