Karotten richtig lagern – so geht's

Karotten mögen es kühl und dunkel, daher sollten sie im Kühlschrank aufbewahrt werden.
  • Bundkarotten halten im Kühlschrank etwa eine Woche, Waschkarotten bis zu vier Wochen.
  • Das Grün sollte man vor der Lagerung abschneiden.
Off

Karotten mögen es gerne kühl und dunkel, daher im Kühlschrank lagern.

Man unterscheidet zwischen Bund- und Waschkarotten

Bundkarotten werden, wie es der Name sagt, im Bund verkauft. Das Grün sollte man vor der Lagerung abschneiden, da es den Wurzeln ansonsten Flüssigkeit entzieht. Dann halten sie sich etwa eine Woche lang.

Waschkarotten werden lose, ohne Grün und gewaschen verkauft. Sie bleiben im Gemüsefach des Kühlschranks etwa vier Wochen lang frisch.

Drei frische Tipps für Karotten

  1. Das Grün der Bundkarotten abschneiden, diese entziehen dem Gemüse Flüssigkeit.
  2. Bundkarotten nicht waschen, bevor sie in den Kühlschrank kommen, denn sonst werden sie braun.
  3. Folienverpackungen entfernen. Sie fördern Feuchtigkeits-und Schimmelbildung.
Wichtig: Karotten nicht vor der Lagerung waschen!

Karotten/Möhren mögen es gerne kühl und dunkel, daher im Kühlschrank lagern. Man unterscheidet zwischen Bund- und Waschkarotten.

Bundkarotten werden, wie es der Name sagt, im Bund verkauft. Das Grün sollte man vor der Lagerung abschneiden, da es den Wurzeln ansonsten Flüssigkeit entzieht. Dann halten sie sich etwa eine Woche lang.

Waschkarotten werden lose, ohne Grün und gewaschen verkauft und halten sich etwa vier Wochen lang frisch.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.