Paprika richtig lagern

Stand:
Die Paprika sollte kühl und dunkel gelagert werden. Geeignet ist das Gemüsefach im Kühlschrank.
  • Dort ist es kühl, aber nicht zu kühl – bei zu kalten Temperaturen verdirbt das Gemüse nämlich schneller.
  • Lagerung ist etwa eine Woche lang möglich, wobei sich die grüne Paprika länger hält als rote oder gelbe.
Off

Bei der grünen handelt es sich um eine unreife Paprika, deswegen hat sie auch einen herberen Geschmack, ist dafür aber knackiger. Ließe man sie auf dem Feld weiter reifen, würde sie je nach Sorte rot, gelb oder orange werden.

Dieses Phänomen kann man auch zu Hause beobachten: Wird eine grüne Paprika zum Beispiel neben Ethylen ausstoßenden Äpfeln gelagert, kurbelt dies den Reifeprozess an und sie ändert ihre Farbe. Das ist auch der Grund dafür, dass die grüne Paprika länger haltbar ist. Zudem wird sie preislich günstiger angeboten, da sie früher geerntet werden kann.

Dennoch ist die grüne Paprika nicht so beliebt wie die reiferen Exemplare. Die süßere rote oder die mildere gelbe treffen eher den Geschmack der Kunden. Deswegen ist in dem gängigen Dreier-Mix im Supermarkt oft auch eine grüne vertreten, die auf diese Weise mitverkauft wird.

Die Paprika sollte kühl und dunkel gelagert werden, dafür eignet sich das Gemüsefach im Kühlschrank. Dort ist es kühl, aber nicht zu kühl – bei zu kalten Temperaturen verdirbt das Gemüse nämlich schneller.

Lagerung ist etwa eine Woche lang möglich, wobei sich die grüne Paprika länger hält als rote oder gelbe.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.