Besteht diese Möglichkeit wirklich!? Wie und wo kann ich das abklären lassen?
Kurze Antwort: Fragen Sie den Hersteller oder Händler nach einem Nachweis, dass der so genannte Aktivitätsindex für Fliesen und andere mineralische Bauprodukte kleiner als 1 ist!
Erster Ansprechpartner für Sie ist der Handwerker, der die Fliesen verlegt und die Arbeitsplatte montiert hat, bzw. der Händler, bei dem die Fliesen und Granitplatte gekauft wurden. Äußern Sie Ihre Befürchtungen und fragen Sie nach einem Nachweis, dass die Fliesen und die Arbeitsplatte das Strahlenschutzgesetz einhalten und der sogenannte Aktiviätsindex für die Materialien kleiner 1 ist. Strahlenbelastungen findet man vor allem bei Steinfliesen natürlichen Ursprungs wie Granit oder Travertin.
Seit 2019 müssen Hersteller und Inverkehrbringer von Bauprodukten – hierzu gehören auch die Fliesen – nachweisen, dass der sogenannte Aktivitätsindex (ACI <1) unterschritten wird. Grund dafür ist die Novelle des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und das Inkrafttreten der novellierten Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zum 31. Dezember 2018. Der Aktivitätsindex ist ein normiertes Maß für die Strahlung, die von einem Baustoff ausgeht bezogen auf die zulässige Jahresdosis von 1 Millisievert pro Kalenderjahr (mSv/a). Zur Berechnung des Aktivitätsindex ist die Bestimmung der spezifischen Aktivitäten der Radionuklide Radium-226, Thorium-232 oder seines Zerfallsprodukts Radium-228 und Kalium-40 in der Einheit Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) notwendig.
Quellen:
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