Raucherwohnung übernehmen: Wie können Rückstände entfernt werden?

Stand:
Ich interessiere mich für eine Eigentumswohnung, deren Vorbesitzer über viele Jahre in der Wohnung stark geraucht hat. Die Wände sind nicht tapeziert, sondern bestehen aus dem puren Putz.

Es gibt entsprechende Absperrfarbe, von der man allerdings im Internet liest, dass sie negativen Einfluss auf das Raumklima hat. Außerdem wurde mir heute von einem Malermeister geraten, sämtliche Holztüren auszuwechseln, da sich Nikotin darin dauerhaft halte. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen bleibt bei mir die Sorge, dass die Wohnung gesundheitliche Schäden auslösen oder nach Tabakrauch riechen könnte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tabakrauchrückstände enthalten als krebserzeugend eingestufte Substanzen, beispielsweise PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Nitrosamine.
  • Die Sanierung einer Raucherwohnung kann sehr aufwendig sein, da alle Oberflächen kontaminiert sind.
  • Poröse Materialien wie Putz müssen ggf. entfernt werden. Bei einem Baubeginn vor dem 31.10.1993 ist vor Beginn der Arbeiten eine Untersuchung des Putzes auf Asbest nötig.
  • Absperrfarben sollten die Tabakrauchablagerungen abdichten (Nachweis beim Hersteller anfragen) und selbst keine neuen Schadstoffe enthalten. Zu deren Auswirkungen auf das Raumklima liegen uns keine Daten vor.
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Detaillierte Antwort:

Während die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens gut untersucht sind, gibt es nur wenige Studien zur gesundheitlichen Wirkung von Tabakrauch-Rückständen. Als krebserzeugend gelten die in den Rückständen enthaltenen PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe) und tabakspezifische Nitrosamine. 

Wie können Tabakrauchrückstände entfernt werden?

  • Tapeten,  Teppiche, Polstermöbel, Vorhänge und sonstiges, schwer zu reinigendes Inventar sollten aus der Wohnung entfernt werden.
  • Glatte Oberflächen wie Fliesen und Glas lassen sich gut von den Belägen, die durch das Rauchen entstanden sind, reinigen.
  • Holzfenster und -türen können abgeschliffen werden.
  • Offenporige Materialien wie Putz sind schwieriger oder gar nicht zu reinigen, weil der Rauch dort einziehen kann. Die teuerste Variante ist, den Putz zu entfernen und neu zu verputzen. Wenn der Putz vor 1993 aufgebracht wurde, ist vor Beginn der Arbeiten noch eine Untersuchung auf eventuell vorhandenen Asbest erforderlich.
  • Im Handel werden wasserbasierte Sperrgrundierungen und wasserbasierte „Nikotinsperrfarben“ angeboten, um Tabakrauchrückstande abzudichten. Wer unter einer Allergie gegen Konservierungsmittel aus der Gruppe der Isothiazolinone leidet, sollte sich das Etikett und den Abschnitt 2 des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes ansehen und keine Farben mit dem Hinweis „EUH 208 enthält …isothiazolinon“ kaufen. Diese Stoffe können allergische Hautreaktionen hervorrufen. Nikotinabsperrfarben oder -Grundierungen auf der Basis von Lösemitteln enthalten in der Regel keine Konservierungsmittel wie Isothiazolinone. Sie belasten aber ihrerseits die Raumluft mit gesundheitsschädlichen Lösemitteln. Untersuchungen, in welchem Maße eine solche Behandlung das Vermögen der Wand, Feuchtigkeit aufzunehmen und wieder abzugeben (also für ein angenehmes Raumklima zu sorgen und Schimmelbildung vorzubeugen), beeinflusst, liegen der Verbraucherzentrale NRW nicht vor. Je nach Zusammensetzung des Produktes kann es durchaus sein, dass ein Feuchteaustausch an den behandelten Oberflächen nicht mehr möglich ist.

Generell sollte man vor dem Kauf einer Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen für Gebäudeschadstoffe durchführen. Die dadurch entstehenden Kosten und fallen in Relation zum Kaufpreis kaum ins Gewicht – können aber vor bösen Überraschungen schützen und wichtige Hinweise zur Renovierung der Wohnung liefern. Entsprechende Sachverständige in Ihrer Region finden Sie hier unter dem Stichwort "Schadstoffe".

Quellen:

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