Das Wichtigste in Kürze:
- Die allergieauslösenden Konservierungsstoffe Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon sind nur in Kosmetikprodukten verboten, die auf der Haut verbleiben. In abspülbarer Kosmetik dürfen diese weiterhin eingesetzt werden.
- Achtung: Es gibt zahlreiche andere Produkte, die diese Konservierungsmittel enthalten können, beispielsweise Flüssigwaschmittel, Spülmittel, Farben und Kleber.
Detaillierte Antwort: In Kosmetikprodukten, die auf der Haut verbleiben, wie Cremes oder Abschminktücher, sind die Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) mittlerweile verboten.
In abspülbarer Kosmetik z. B. in Duschgel oder Shampoo dürfen diese Konservierungsstoffe weiterhin verwendet werden. Ob diese enthalten sind, verrät das Etikett. Die Inhaltsstoffe werden dort nach Menge unter dem Stichwort „Ingredients“ aufgelistet, Konservierungsstoffe stehen meist ziemlich am Ende der Liste.
In zertifizierter Naturkosmetik, z. B. mit dem Natrue- oder BDIH/COSMOS-Siegel sind diese Konservierungsstoffe verboten. Auch das Siegel des Deutschen Allergie und Asthmabundes (DAAB) und das ECARF-Siegel schließen die Verwendung von Isothiazolinonen aus.
Wenn Sie bereits sensibilisiert sind, sollten Sie auch bei anderen Produkten, die Wasser enthalten, auf die Inhaltsstoffe achten. Denn auch in einigen flüssigen Waschmitteln, Spülmitteln, Farben, Tinten oder Klebern werden diese Konservierungsstoffe eingesetzt.
Quellen:
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