Unkrautvernichter für den Rasen: Sorge um die Gesundheit

Stand:
Wir sind Mieter einer Erdgeschosswohnung mit Garten und sind auch für das Rasenmähen zuständig.  Seit letztem Jahr hat sich stellenweise Sauerklee im Rasen verbreitet.

Diesen bekämpft der Vermieter mit den Unkrautvernichtungsmitteln "Loredo Quattro Universal-Rasenunkrautfrei" und "Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex". Im vergangenen Jahr wurde 5 mal der Rasen besprüht , dieses Jahr bereits 3 mal. Wir haben jetzt ein 5 Wochen altes Baby und einen Hund. Daher habe ich große Sorge um die Gesundheit meiner Familie. Der Vermieter hat kein Verständnis hierfür und macht immer weiter. Wir können nach dem Sprühen die Terrasse mindestens 5 Tage nicht nutzen und auch nicht lüften, da der Geruch nach Chemie zu stark ist. Was können wir tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Diese Unkrautvernichtungsmittel enthalten Wirkstoffe, die als möglicherweise krebserzeugend beim Menschen eingestuft sind.
Off

Detaillierte Antwort:

Die genannten Rasenunkrautvernichter sind leider bis zum 31.01.2024 in Deutschland zugelassen - auch für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich. Hier können Sie prüfen, ob ein Pflanzenschutzmittel zugelassen ist und für welche Einsatzbereiche es angewendet werden darf.

Sie könnten dem Vermieter anbieten, den Klee zu jäten und Rasen nachzusäen, wenn er  dann auf die Unkrautvernichter verzichtet. Vielleicht schreckt ihn auch ab, dass die  Wirkstoffe als vermutlich krebserzeugend und hautsensibilisierend beim Menschen eingestuft wurden.

Bei den enthaltenen Wirkstoffen Mecoprop, MCPA und 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure handelt es sich um Chlorophenoxy-Herbizide. 
Ihre Sorge um die Gesundheit Ihrer Familie ist berechtigt. Eine Aufnahme über die Haut ist nicht ausgeschlossen. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stufte 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure als möglicherweise krebserregend beim Menschen ein. Außerdem ist diese Substanz als hautsensibilisierend eingestuft.

Wenn Sie einen Fall von Abdrift oder Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln melden möchten, finden Sie in den Amtlichen Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder die zuständigen Ansprechpartner. Für NRW ist der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle:

Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler
Tel.: 0221 5340-401
Fax: 0221 5340-402
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lwk.nrw.de

Außerdem können Sie sich an das Pestizid Aktionsnetzwerk wenden.


Quellen: 

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