Das Wichtigste in Kürze:
- Bei wasserhaltigen Produkten besteht grundsätzlich die Gefahr der Verkeimung durch Bakterien und Pilze. Daher werden diesen in der Regel Konservierungsmittel zugesetzt.
- Flüssige Putz- und Waschmittel enthalten häufig Konservierungsmittel. Teilweise kommen auch Isothiazolinone zum Einsatz.
- Auf Wasch- und Putzmitteln müssen Konservierungsstoffe einzeln auf dem Etikett angegeben werden.
Ja, auch in wasserhaltigen Putz- Wasch- und Reinigungsmitteln können Isothiazolinone als Konservierungsmittel enthalten sein, zum Beispiel in Handgeschirrspülmitteln, Allzweckreinigern, flüssigen Spezialreinigern, Flüssigwaschmitteln oder Weichspülern. Konservierungsmittel müssen unter dem Stichwort "Inhaltsstoffe" einzeln auf der Packung angegeben werden. Außerdem muss auf der Verpackung eine Internetadresse angegeben sein, unter der Sie sich über die Inhaltsstoffe informieren können.
Waschmittel in Pulverform enthalten kein Wasser und müssen daher auch nicht konserviert werden.
Bei Produkten mit dem Siegel des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB) ist die Verwendung von Isothiazolinonen und anderen Konservierungsstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind, ausgeschlossen.
Quellen:
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